(ots) - In Deutschland sind die Arbeitskosten je
geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum zweites Quartal 2015 bis zum
zweiten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,8 % gestiegen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die
Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und
kalenderbereinigt um 0,2 %.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den
Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten
sich im Zeitraum vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal
2016 kalenderbereinigt um 1,1 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 4,4
%. Dieser hohe Zuwachs der Lohnnebenkosten ist auf einen im Vergleich
zum Vorjahresquartal deutlich gestiegenen Krankenstand im zweiten
Quartal 2016 zurückzuführen, wodurch sich die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall als Bestandteil der Lohnnebenkosten deutlich erhöhte.
Die Beitragssätze der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungen blieben
hingegen konstant.
Für das erste Quartal 2016 liegen für 26 der 28 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten im
Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich vor. Nach diesen
Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im
Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 2,8 %. In der gesamten EU
lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem
Zeitraum bei 1,7 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU
wiesen Rumänien (+ 10,4 %), Bulgarien (+ 7,7 %) und Estland (+ 6,9 %)
auf. In Italien (-Â 1,5 %) und Zypern (- 0,3 %) waren die
Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der
Arbeitskosten mit + 2,1 % niedriger aus als in Deutschland.
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des
Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen
und daher nicht währungsbereinigt.
Methodische Hinweise
Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des
Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der
Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden
Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei
Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gegenübergestellt.
Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des
Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der
Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für alle Quartale in den
Berichtsjahren 2012 bis 2015 und für das erste Quartal 2016. So hat
sich die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex für
das erste Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 3,1 %
auf + 2,8 % verringert.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Annette Beyer,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 35 62,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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