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Fish & Richardsons Münchener Team zeigt den Wert von Designpatenten in wichtigem Patentfall für Newell Brands' DYMO(R)

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EU-weite einstweilige Verfügung gegen Avery durchgesetzt

(firmenpresse) - MÜNCHEN, DEUTSCHLAND -- (Marketwired) -- 09/08/16 -- Das Münchener Team von gewann unlängst einen wichtigen Geschmackmuster-Rechtsstreit für das DYMO-Segment von Newell Brands, einem branchenführenden Anbieter von Produkten für Büro, Haushalt, Arbeitsplatz, Heim und Schule. Im Rahmen einer mündlichen Anhörung konnten Dr. , Managing Principal von Fish, und Dr. Carsten Schulte das Landgericht Hamburg davon überzeugen, dass die Avery GmbH (Avery) das Geschmacksmusterrecht in Bezug auf fünf verschiedene Geschmacksmuster der DYMO Community verletzt hatte, indem sie Etiketten verkaufte, die in DYMO Ettiketiergeräten eingesetzt werden können. Fish erreichte eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf neun Geschmacksmuster verletztender Produkte von Avery in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten untersagt. Gegen die Entschediung Entscheid des Landgerichts Hamburg ist derzeit eine Berufung anhängig.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster haben eine große Wirkkraft, weil sie sich in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten durchsetzen lassen. Fish hat sich eine Führungsrolle darin erarbeitet, effiziente Strategien anzubieten, mit denen Klienten wichtige Immaterialgüter schützen können, indem sie die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Geschmacksmuster voll ausschöpfen.

„Ich war sehr zufrieden damit, dass wir für unseren Klienten dieses hervorragende Ergebnis erzielen konnten", so Kunz. „DYMO leistet seit mehr als 50 Jahren Pionierarbeit, und diese einstweilige Verfügung verhindert, dass ein Nachahmer aus DYMOs harter Arbeit Kapital schlägt."

Geschmackmuster sind eine besonders kosteneffiziente Methode, um Schöpfungen in der EU zu schützen, da mit Einreichung zum Geschmacksmuster keine materielle Prüfung der Designs durchgeführt wird. Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind schnell, kostengünstig und behalten für bis zu 25 Jahre ihre Gültigkeit.

Die Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden nur geringfügigvom Brexit beeinflusst werden; wer Geschmacksmuster im Vereinigten Königreich durchsetzen möchte, wird seine Geschmacksmusterrechte dort eintragen lassen müssen. Außerdem werden dann wahrscheinlich britische Anwälte nicht mehr in der Lage sein, EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusteranträge direkt einzureichen, sondern benötigen dazu die Hilfe eines Anwalts, der in einem EU-Land zugelassen ist.





Fishs Anwälte in München sind in Deutschland zugelassen und werden auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Anträge auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster einreichen und einklagen können. Die Bandbreite von Fishs Geschmackmusterdiensten in Europa wird davon nicht unmittelbar betroffen sein.

Fish & Richardson ist eine globale Anwaltskanzlei für Patent-, Immaterialgüter- und Handelsprozessrecht mit über 400 Anwälten und technischen Spezialisten in den USA und Europa. Dreizehn Jahre in Folge wurde Fish zur besten Kanzlei für Patentstreitverfahren in den USA gewählt. Als eine der vielbeschäftigtsten Kanzleien für Verfahren nach Patenterteilung vertritt Fish mehr Antragsteller bei der US-amerikanischen Beschwerdekammer „Patent Trial and Appeal Board" (PTAB) als jede andere Kanzlei. Fish konnte seit 1878 für die innovativsten Klienten und die einflussreichsten Branchenführer Fälle mit Streitwerten in Milliardenhöhe gewinnen - oftmals durch die Schaffung neuer Gesetze. Weitere Informationen finden Sie auf .

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Datum: 08.09.2016 - 07:00 Uhr
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