PresseKat - Ansip und Oettinger: Roaming-Gebühren fallen zum 15. Juni 2017

Ansip und Oettinger: Roaming-Gebühren fallen zum 15. Juni 2017

ID: 1398025

(ots) - Die Roaming-Gebühren bei Reisen in der EU werden
wie versprochen am 15. Juni 2017 abgeschafft. Das haben Andrus Ansip,
Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den Digitalen
Binnenmarkt, und EU-Kommissar Günther Oettinger, zuständig für die
digitale Wirtschaft und Gesellschaft, in einem gemeinsamen Statement
bekräftigt. Medien hatten berichtet, dass die EU-Kommission von der
Abschaffung der Roaming-Gebühren abrücken wolle.

"Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist eine der größten
Errungenschaften der Europäischen Union der vergangenen Jahre und ein
Meilenstein auf dem Weg zum Digitalen Binnenmarkt", so Ansip und
Oettinger. Mehr als ein Jahrzehnt habe die EU-Kommission daran
gearbeitet, diese zusätzlichen Kosten abzuschaffen, die die
Mobilfunkanbieter den Verbrauchern auf ihren Urlaubsreisen, bei
Wochenend-Ausflügen oder Dienstreisen auferlegen. Seit 2007 seien die
Roaming-Preise um 90 Prozent gefallen. "Das hat die
Nutzungsgewohnheiten vieler Europäer geändert, die früher auf ihren
Reisen ihr Handy einfach ausgeschaltet haben."

Um nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren auf Reisen steigende
Preise für alle Mobilfunknutzer und Wettbewerbsverzerrungen im
Mobilfunkmarkt zu verhindern, haben die EU-Mitgliedstaaten und die
Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Kommission im
vergangenen Jahr gebeten, Klauseln auszuarbeiten, die eine faire
Nutzung (fair use) der neuen Regeln ab Juni 2017 absichern. Diesen
Vorschlag hat die Kommission in dieser Woche veröffentlicht und um
Kommentare gebeten.

Was hat die Kommission vorgeschlagen?

Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass der Zeitraum, in
dem überhaupt keine Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen,
mindestens 90 Tage pro Jahr betragen sollte. Mobilfunkanbieter können
darüber hinausgehen und sich auch entscheiden, ihren Kunden überhaupt




keine zeitliche Begrenzung aufzuerlegen. "Einige haben dies bereits
getan, und wir unterstützen das ausdrücklich", erklärten Ansip und
Oettinger.

Sie verwiesen darauf, dass die Kommission mit ihrer Forderung nach
einem Mindestzeitraum von 90 Tagen weit über den üblichen Zeitraum
hinausgeht, in dem europäische Bürger durchschnittlich pro Jahr
verreisen. Im Schnitt sind EU-Bürger zwölf Tage im Jahr im EU-Ausland
unterwegs. "In der Praxis werden diese Gebühren für 99 Prozent aller
Europäer wegfallen", so der Vizepräsident und der EU-Kommissar.

Pendler würden nicht unter diese zeitliche Begrenzung fallen,
erklärten Ansip und Oettinger. "All diejenigen, die zu ihrem
Arbeitsplatz fahren oder von diesem heimkommen, alle, die täglich
Grenzen überqueren, sind nicht von der 90-Tage Vorgabe betroffen."

Auch wenn die 90 Tage vorbei sind, sind die dann anfallenden
Roaming-Gebühren sehr gering. Die EU-Kommission schlägt in ihrem
Entwurf 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro MB
Datenvolumen vor. Davon profitieren dann auch Bürger, die sich länger
als drei Monate in einem anderen Land der EU aufhalten oder sich dort
ganz niederlassen.

Warum sind diese Schutzklauseln notwendig?

Vorschriften für eine faire Nutzung sind notwendig aufgrund der
beträchtlichen Unterschiede bei den Einzelhandelspreisen in den
verschiedenen EU-Staaten. Diese spiegeln die sehr unterschiedlichen
Kostenstrukturen der Betreiber in den Mitgliedstaaten wider. "Wir
wollen die Roaming-Gebühren für Menschen, die reisen, abschaffen.
Ohne einige Schutzklauseln, die Missbrauch vorbeugen sollen -
Klauseln, um deren Spezifizierung das Europäische Parlament und die
Mitgliedstaaten im Rat die EU-Kommission gebeten haben - würden die
Netzwerkqualität und Investitionen in einen weiteren Ausbau in
einigen Ländern Schaden nehmen, da Menschen sich für verschiedene
territoriale Betreiber entscheiden könnten. Zudem könnten die
Inlandspreise steigen, wenn Betreiber versuchen würden, ihre Verluste
zu kompensieren", erläuterten Ansip und Oettinger.

Welche Konsequenzen ein dauerhaftes Roaming ohne Klauseln zur
fairen Nutzung bedeutet, zeigt dieses Beispiel: Ein belgischer
Verbraucher, der in Belgien lebt, könnte eine lettische SIM-Karte
kaufen, die 3 Euro pro Monat kostet und diese dauerhaft in Belgien
nutzen.

Für beide involvierten Betreiber wäre dies nicht haltbar: Der
lettische Betreiber muss dem belgischen Betreiber die
Großkunden-Roaming-Entgelte zahlen, die jedoch nicht durch die
Einzelhandelsumsätze gedeckt sind, die auf den lettischen
Einzelhandelspreisen basieren. Der lettische Betreiber müsste
folglich seine inländischen Preise erhöhen. Zwar ist geplant, die
Großkunden-Roaming-Entgelte mit der Verordnung in 2017 zu senken,
aber sie könnten nicht unter die Großkunden-Roaming-Entgelte des
belgischen Betreibers fallen. Und der belgische Betreiber kann im
Wettbewerb bei einem Preis von 3 Euro pro Monat nicht standhalten und
würde den Markt verlassen.

Ohne Schutzklauseln könnten Unternehmen entstehen, die die große
Preisspanne zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausnutzen. Sie
würden billige Mobilfunkverträge auf den einzelnen nationalen Märkten
anbieten, indem sie ausländische SIM-Karten nutzen, die erstens die
Betreiber solcher SIM-Karten nicht weiter anbieten könnten, ohne ihre
Inlandspreise zu erhöhen, und mit denen zweitens Anbieter in
nationalen Märkten nicht mithalten können. Diese Billiganbieter
würden sich zudem nicht am Betrieb und der Finanzierung der
Infrastruktur für den Mobilfunk in den anderen EU-Ländern beteiligen
- worunter letzten Endes alle Verbraucher leiden würden.

Im Kern gilt: Die EU-Gesetzgeber wollten das Roaming für die
normale Nutzung auf Reisen abschaffen, und das Versprechen halten
sie.

Weitere Informationen:

Vorschlag der Kommission: http://europa.eu/!UF34ck

Statement von Andrus Ansip und Günther Oettinger:
http://europa.eu/!Hj49vr



Pressekontakt:
Nikola John, email: nikola.john(at)ec.europa.eu, Tel: (030) 2280 2410

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Unter den Linden 78
10117 Berlin


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Datum: 08.09.2016 - 15:07 Uhr
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