PresseKat - Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu 70 Euro

Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu 70 Euro

ID: 1398191

(ots) - Bei Verschlechterung der Leistung:
Sonderkündigungsrecht / Meldefristen für Umzug bei DSL- und
Kabelanbietern von bis zu drei Monaten / Rufnummernmitnahme zu neuem
Anbieter kostet bis zu 30 Euro / Vertragsumschreibung bei vier
Anbietern kostenlos

Verbraucher, die ihren bestehenden Internetanschluss bei einem
Umzug in die neue Wohnung mitnehmen möchten, zahlen dafür einmalig
zwischen 40 und 70 Euro. Bei keinem der betrachteten DSL- und
Kabelanbieter ist die Vertragsmitnahme kostenlos möglich. Kann der
Internetanbieter den Vertrag am neuen Anschlussort nicht mehr
erfüllen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Je nach Anbieter muss der Umzug bis zu drei Monate im Voraus
gemeldet werden. Bei sieben der neun betrachteten Versorger ist auch
eine Übertragung des Internetvertrages auf den Nachmieter möglich,
bei vier davon sogar kostenfrei. Wollen Verbraucher bei einem
umzugsbedingten Anbieterwechsel ihre aktuelle Rufnummer zum neuen
Versorger mitnehmen, kostet sie das in der Regel rund 30 Euro. Bei
keinem Anbieter ist die Portierung gratis.

Umzugspauschale: DSL-Anbieter verlangen bis zu 70 Euro,
Kabelanbieter bis zu 50 Euro

Bei allen neun betrachteten Internetanbietern ist die Mitnahme des
bestehenden Internet- und Telefonvertrages an eine neue Adresse
kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür eine einmalige
Umzugspauschale zwischen 39,99 Euro (Unitymedia, Vodafone, Vodafone
Kabel Deutschland) und 69,95 Euro (Telekom).

Manche Anbieter verzichten auf die Pauschale, wenn Kunden beim
Umzug einem Neustart der Vertragslaufzeit zustimmen. Diese Variante
sollten Verbraucher genau durchrechnen, weil effektiv höhere Kosten
entstehen könnten, z. B. durch Wegfall von Sonderkonditionen.

Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, wenn Anbieter Vertrag nicht




mehr erfüllen kann

Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag am neuen Anschlussort
überhaupt nicht oder nicht zu denselben Bedingungen und Konditionen
erfüllen wie bisher, hat der Kunde ein gesetzlich geregeltes
Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Dieses sollten
Verbraucher unbedingt in Anspruch nehmen, um eine finanzielle
Doppelbelastung zu vermeiden. Zudem profitieren sie bei einem
Anbieterwechsel in der Regel von Neukundenangeboten am neuen Wohnort.

Besteht an der neuen Adresse bereits ein Anschluss, etwa bei
Einzug in eine WG, haben Kunden kein Sonderkündigungsrecht und müssen
auf die Kulanz des Versorgers hoffen. Im schlechtesten Fall muss der
bestehende Vertrag bis zum Ende erfüllt werden.

Einen bevorstehenden Umzug sollten Verbraucher so früh wie möglich
beim Internetanbieter melden, um einen reibungslosen Wechsel des
Anschlusses zu gewährleisten. Je nach Anbieter muss dies bis zu drei
Monate vorher erfolgen.

Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel: nur innerhalb des
Vorwahlgebietes

Seine bestehende Rufnummer kann ein Kunde nur innerhalb eines
Vorwahlgebietes behalten. Zieht er mit seinem alten Vertrag um, wird
die Rufnummer automatisch übertragen. Wechselt der Verbraucher bei
Umzug den Anbieter, muss er für die Rufnummernmitnahme zahlen. Bei
den betrachteten Anbietern liegt diese Gebühr zwischen 6,92 Euro
(Telekom) und 29,99 Euro (Vodafone Kabel Deutschland).

Vertragsumschreibung: bei vier Versorgern kostenlos, bei zwei
Kabelanbietern nicht möglich

Eine weitere Möglichkeit, aus bestehenden Verträgen
herauszukommen, ist die Ãœbertragung auf den Nachmieter. Eine
Umschreibung ist bei den meisten Anbietern möglich - bei easybell,
M-net, Unitymedia und Vodafone sogar kostenlos. Kostenpflichtig ist
es bei der Telekom (69,95 Euro), 1&1 (49,00 Euro) und O2 (29,99
Euro). Kunden von Tele Columbus und Vodafone Kabel Deutschland können
ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen.

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