PresseKat - Wildunfälle: Achtung Rudelbildung / TÜV Rheinland: Tiere treten oft in Gruppen auf / Vorausschauen

Wildunfälle: Achtung Rudelbildung / TÜV Rheinland: Tiere treten oft in Gruppen auf / Vorausschauend fahren und Sicherheitsabstand einhalten / In der Dämmerung Fahrbahnränder beobachten

ID: 1398264

(ots) - Vor allem im Spätsommer und Herbst, in den frühen
Morgenstunden und der Abenddämmerung, gilt für Kraftfahrer höchste
Wachsamkeit: Wildwechsel gefährden den Verkehr. 2015 ereigneten sich
auf deutschen Straßen über 2.500 Wildunfälle mit Personenschäden.
"Wer bei eingeschränkter Sicht und in waldreichen Gebieten den Fuß
vom Gas nimmt und den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Verkehr
vergrößert, senkt das Risiko eines Unfalls mit Tieren und plötzlich
bremsenden Autos", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte
Hans-Ulrich Sander und fügt hinzu: "Besonders nach
Wildwechsel-Schildern gilt: langsam fahren und die Fahrbahnränder
beobachten." Befinden sich Tiere am Straßenrand oder auf der
Fahrbahn, heißt es: umsichtig sein, bremsen, abblenden und hupen.

Rehbock entwickelt Aufprallgewicht von 800 Kilogramm

Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem
Rudel und auch mit Nachzüglern rechnen. Bei einem Unfall mit Tempo 50
beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers etwa das 25-Fache des
Eigengewichts! Ein Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein oder Hirsch kann
deshalb fatale Folgen haben: Schon bei 60 Kilometern pro Stunde
entwickelt ein Rehbock ein Aufprallgewicht von rund 800 Kilogramm.
Das entspricht in etwa dem Gewicht einer Kuh. Dessen ungeachtet gilt:
Auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko
besteht, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen
oder gegen einen Baum zu prallen. Deshalb Lenkrad fest umklammern und
Vollbremsung einleiten.

Unfallstelle sichern, Wild nicht anfassen

Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der
Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle
melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen
Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der




Unfallstelle hilft, Ansprüche zu untermauern. "Wurde bei einer
Kollision ein Tier verletzt, dieses grundsätzlich nicht anfassen. Bei
Raubwild wie Marder und Fuchs droht zudem Infektionsgefahr durch
Tollwut oder Fuchsbandwurm", sagt TÃœV Rheinland-Fachmann Sander.

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Datum: 09.09.2016 - 10:00 Uhr
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