(ots) -
Kinder sollten erst nach der Fahrradprüfung in der dritten oder
vierten Klasse mit dem Rad zur Schule fahren. Bis dahin sind viele
mit dem Roller unterwegs. Der ADAC weist Eltern zum Schulanfang
darauf hin, die Gefahren beim Rollerfahren nicht zu unterschätzen.
Gerade wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind oder um die Wette
rollern, achten sie nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen.
Wer mit dem Roller unterwegs ist, darf nicht auf der Straße
fahren, sondern muss sich den Gehweg mit Fußgängern teilen. Kinder
müssen deshalb lernen, Rücksicht gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern zu nehmen.
Im Alter von bis zu acht Jahren können sie Geschwindigkeiten und
Entfernungen oft nicht richtig einschätzen, ihre Reaktionszeit ist
länger. Dadurch sind Schulanfänger besonders gefährdet. Eltern
sollten den Nachwuchs deshalb immer wieder auf dem Schulweg begleiten
und auf gefährliche Stellen, wie Straßenkreuzungen oder Gullydeckel
und andere Stolperfallen hinweisen.
Allein wegen ihrer Größe werden Kinder leichter übersehen, vor
allem in der dunklen Jahreszeit. Bei schlechten Sichtverhältnissen
können Autofahrer sie erst aus 25 Metern sehen. Mit Reflektoren an
Kleidung und Schulranzen sind Kinder schon aus 130 bis 140 Meter zu
erkennen. Kommt es doch zu Zusammenstößen im Straßenverkehr kann ein
Fahrradhelm schwere Kopfverletzungen vermindern. Deshalb sollten
Kinder nie ohne Kopfschutz mit dem Roller unterwegs sein. Der ADAC
rät, auch beim Helmkauf auf helle Farben und Reflektoren zu achten.
Mit seiner Verkehrsinitiative "Für einen sicheren Schulweg!" will
der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei
Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über
die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren und
aufzuzeigen, wie eine sichere Mobilität gewährleistet werden kann.
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