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Asbest: Bei Verdacht Probeuntersuchung durch zugelassene Labore / TÜV Rheinland: Asbestbelastung weiterhin aktuell / Fingernagelgroße Probe genügt / Vorsicht bei Asbestfreisetzung

ID: 1399322

(ots) - Asbest ist zum Sinnbild für krebserregende
Materialien geworden. Obwohl die Herstellung asbesthaltiger Produkte
seit 1993 in Deutschland verboten ist, sind immer noch viele
Altlasten verbaut. Nicht nur in Dachplatten oder Fassaden, sondern
auch in Putz und Bodenbelägen finden sich die früher gerne wegen
ihrer beständigen Eigenschaften verwendeten Materialien. Die
winzigen, nadelförmigen Fasern können über die Atemwege in die Lunge
gelangen, sich dort festsetzen und das Krebsrisiko um ein Vielfaches
erhöhen. Die deutsche Gefahrenstoffverordnung stuft Asbest als sehr
stark gefährdend ein.

Probenahme einfach selbst durchführen

"Die Asbestfaserbelastung in Räumen kann durch eine Klebe- bzw.
Kontaktprobe festgestellt werden", erklärt Doris Schucht, Expertin
für Rasterelektronenmikroskop-Untersuchungen auf Asbest von TÜV
Rheinland. Dazu werden geringe Staubmengen auf Oberflächen mit
Klebefilmstreifen aufgenommen und auf eine Kunststofffolie geklebt.
Von asbestverdächtigen Materialien kann auch eine direkte Probe
genommen werden. Hier reicht bereits ein fingernagelgroßes Stück, das
in einem Kunststoffbeutel staubdicht verpackt wird. Um eine
Faserfreisetzung zu vermeiden, wird das Material vorher mit einer
Wasser-Spülmittel-Mischung angefeuchtet. Die Probe kann entweder
selbst oder durch einen Sachverständigen entnommen werden. Wer eine
Probe entnimmt, sollte eine partikelfiltrierende Halbmaske (Typ FFP2)
tragen. Akkreditierte Prüflabore wie die von TÜV Rheinland
untersuchen die Proben mit einem Rasterelektronenmikroskop. "Vorab
können vor allem Proben aus Putz und Bodenbelägen anhand einer neuen
Präparationsmethode in Säure aufbereitet werden und liefern so
genauere Ergebnisse", so Doris Schucht.

Sachverständige beraten bei Asbestbefund

Wurde in den eigenen Wohnräumen Asbest verbaut, besteht nicht




automatisch ein Gesundheitsrisiko. Erst wenn festgebundener Asbest
beispielsweise durch Sanierungsarbeiten beschädigt wird, werden die
feinen Fasern freigesetzt. Schwach gebundener Asbest wie Asbestpappe
hinter Heizkörpern kann dagegen bereits durch Hitze oder Feuchtigkeit
beschädigt werden und die Raumluft belasten. Ob Objektsanierungen
nötig sind, kann ein Sachverständiger für Asbest bewerten.



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Datum: 13.09.2016 - 10:00 Uhr
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