(ots) - Am heutigen Dienstag verleiht die Deutsche
Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) den 1. Preis für gute
Gesetzgebung an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat für das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in
Bayern als das beste deutsche Gesetz. "Der Preis ist eine Anerkennung
unserer Bestrebungen, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in
Bayern, die hervorragende Arbeit leisten, bestmögliche
Rahmenbedingungen zu bieten", freut sich die Vorsitzende des
Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, die
seinerzeit maßgeblich an der Gestaltung des Gesetzeswerkes beteiligt
war. "Der mehrjährige Gesetzgebungsprozess war von einem offenen
Verfahren unter Einbeziehung von Verbänden und Interessenvertretungen
geprägt", erinnert sich Heckner.
Mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuen Dienstrecht
wurden die durch die Föderalismusreform gewonnen Kompetenzen
umfassend genutzt und die Weichen für eine effiziente und moderne
Verwaltung in Bayern gestellt. "Das Kernstück des Neuen Dienstrechts,
das Leistungslaufbahnrecht, erleichtert leistungsstarken Mitarbeitern
das berufliche Fortkommen und ermöglicht es, sich im Rahmen modularer
Fortbildungen für höhere Ämter zu qualifizieren", erläutert Heckner.
Eine erste Evaluation hat gezeigt, dass das Neue Dienstrecht ein
voller Erfolg ist. "Bayern hat damit in der Dienstrechtspolitik
bundesweit die Vorreiterrolle übernommen", so Heckner weiter.
"Wir werden uns daher auch weiterhin dafür einsetzen, die
Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten und die
Spitzenposition Bayerns im Dienst- und Besoldungsrecht auszubauen",
so Heckner abschließend. Ein neuer Meilenstein wurde bereits kürzlich
mit der fiktiven Laufbahnnachzeichnung gesetzt, wodurch insbesondere
bei familienpolitischen Freistellungen Nachteile vermieden
beziehungsweise ausgeglichen werden sollen.
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