(ots) -
- Die Sommerferien sind jetzt vorbei. Für Abc-Schützen in ganz
Deutschland wird der noch ungewohnte Schulweg zur täglichen
Herausforderung.
- 43 Prozent der 6- bis 9-Jährigen gehen zu Fuß zur Schule, 23
Prozent werden mit dem Auto gefahren, 17 Prozent nehmen den Bus
und 12 Prozent steigen aufs Fahrrad, um zum Unterricht zu
kommen.(1)
Die Schultüte ist geplündert, die Einschulung gemeistert - und der
erste Schulweg ohne Eltern sorgt für Aufregung bei Klein und Groß.
Denn bei allem Stolz auf die neue Selbstständigkeit sind viele Eltern
beunruhigt, wenn sich ihr i-Dötzchen allein auf den Weg zur Schule
oder nach Hause macht. Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag
von CosmosDirekt zeigt: 43 Prozent der deutschen Grundschüler gehen
zu Fuß zur Schule. Gerade junge, unerfahrene Verkehrsteilnehmer
sollten am Anfang nicht ohne Aufsicht unterwegs sein. Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Eltern beim
Thema Sicherheit für ihr Kind achten sollten.
Sicherer Schulweg
Schulanfänger sind in der Regel auch Verkehrsanfänger. Kinder
müssen nicht nur den Anforderungen der Schule gerecht werden, sondern
sich auch mit dem richtigen Verhalten auf dem Schulweg vertraut
machen. Eltern sollten den sichersten Weg zur Schule wählen und
diesen gemeinsam mit ihrem Kind über einen längeren Zeitraum einüben.
Auch Signalkleidung sorgt für Sicherheit und Sichtbarkeit des Kindes
im Straßenverkehr.
Schutz auf Umwegen
Passiert auf dem direkten Schul- bzw. Nachhauseweg ein Unfall,
zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Besucht der Nachwuchs z.B.
nach der Schule einen Freund oder eine Freundin, ist er jedoch auf
diesem Umweg grundsätzlich nicht versichert. "Eine private
Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls finanziell ab -
sowohl auf dem direkten wie auch indirekten Schulweg als auch in der
Freizeit", sagt Bernd Kaiser.
Für kleine und große Missgeschicke
Schrammt das Kind mit seinem Rad an einem Auto entlang, ist das
ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Sie ist eine der
wichtigsten Policen für Familien und kommt für Schäden auf, die man
fahrlässig anderen zufügt. Grundsätzlich gilt: Sind Kinder jünger als
7 Jahre, können sie für Schäden nicht persönlich haftbar gemacht
werden. Im fließenden Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze bei 10
Jahren. "Rein rechtlich müssen Eltern nicht für die Schäden ihrer
Kinder aufkommen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
Dennoch fühlen sich viele moralisch verpflichtet, den Schaden
auszugleichen. Die meisten Versicherer bieten für solche Fälle
spezielle Familientarife an", sagt Bernd Kaiser. Â
(1) Bundesrepräsentative Umfrage "Schulweg" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
August/September 2016 wurden in Deutschland 502 Eltern von Kindern
zwischen 6 und 9 Jahren befragt.
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-schulweg-2016 Â
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