PresseKat - Auslands-Knöllchen nicht ignorieren / Der ADAC rät: Zügig zahlen oder bei Fehler Einspruch einleg

Auslands-Knöllchen nicht ignorieren / Der ADAC rät: Zügig zahlen oder bei Fehler Einspruch einlegen

ID: 1399383

(ots) - Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten
auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt,
Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, auf
Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei
fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist
juristische Hilfe unerlässlich.

Bei der Höhe der Bußgelder liegt Deutschland im europäischen
Mittelfeld. Viele Verkehrsverstöße im Ausland werden teils deutlich
härter bestraft als hierzulande. Ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller
als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro
Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig,
in Norwegen sogar mindestens 420 Euro.

Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber
Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen
verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss,
dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.

Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät
der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen. Das gilt
beispielsweise für Forderungen für Parkverstöße in Kroatien, die ein
Notar in Pula verschickt. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40
Euro verlangt er bis zu 350 Euro, unter anderem für
Rechtsverfolgungskosten. Urlaubern, die keinen Einspruch einlegen,
droht eine Vollstreckung.

Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils
stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind
bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter
Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich,
Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer
Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt




für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass
auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können.

Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht bezahlt
haben, droht möglicherweise bei der nächsten Reise in das
entsprechende Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen
bleiben vollstreckbar und verjähren zum Beispiel in Italien erst nach
fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren
Vollstreckung der Buße im Ausland kann es kommen, wenn Urlauber bei
einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle
am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
ADAC e.V.
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimmer(at)adac.de


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Datum: 13.09.2016 - 10:49 Uhr
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