PresseKat - Wenn der Unfallversicherungsschutz der Schule nicht mehr greift

Wenn der Unfallversicherungsschutz der Schule nicht mehr greift

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(firmenpresse) - Der 1. Schultag ist nicht nur für die Kinder sondern auch für die Eltern ein ganz besonderer Tag. Es gibt viel zu bedenken. Dabei wird jedoch die Frage nach dem Unfallschutz häufig vergessen.

Im September enden in allen Bundesländern die Sommerferien und ein neues Schuljahr steht vor der Tür. Für viele Kinder beginnt mit dem 1. Schultag ein neuer Lebensabschnitt. Und auch für die Eltern bedeutet die Einschulung, ihr Kind ein Stück weiter loszulassen und auf manche Dinge weniger Einfluss zu haben. Aus diesem Grund ist die Aufregung auf allen Seiten groß und die Eltern versuchen mit Hilfe von Checklisten sich und ihre Kinder so gut es geht, auf diesen wichtigen Tag vorzubereiten. Es werden Schulranzen gekauft, Schultüten gebastelt, Betreuungshorts für den Nachmittag ausgesucht und Großeltern und Paten eingeladen. Auch gehen viele Eltern schon vor Schulbeginn mit ihren Sprösslingen den Weg zur Schule ein paarmal ab, damit die Kinder ihn sich einprägen können und die Stellen, an denen sie besonders aufpassen müssen, kennenlernen. Die Eltern möchten es ihren Kindern so leicht wie möglich machen, damit der Start in das Schulleben möglichst reibungslos verläuft. Doch ein entscheidender Punkt fehlt auf den meisten Checklisten, nämlich die Frage nach dem Unfallschutz.

Stephan Mayer, der als freier Versicherungsmakler für die VUMAK GmbH arbeitet, stellt oft mit Erstaunen fest, dass sich die wenigsten Eltern mit dem Thema Unfallversicherung beschäftigen. "Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind in der Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch abgesichert ist.", erklärt der Makler, "Das ist zum größten Teil auch richtig, aber es gibt Situationen im Leben eines Schulkindes, wo dieser Schutz nicht greift". So sind die Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, wie z. B. Wandertagen, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese gilt auch für den direkten Schulweg. Im Falle eines Unfalls deckt der Versicherungsschutz sämtliche Kosten für die ärztliche Behandlung und die Pflege ab. Nach einem schwereren Unfall, bei dem das Kind länger nicht am Unterricht teilnehmen kann, werden sogar die Kosten für den Förderunterricht von der Unfallkasse getragen, damit das Kind so schnell wie möglich wieder den Anschluss an den Unterricht findet.





"Aber", sagt Stephan Mayer, "dieser Unfallschutz hat auch Lücken. Er greift nicht mehr, wenn das Kind auf dem Schulweg einen Umweg macht und z. B. zu einem Klassenkameraden mit nach Hause geht, um mit ihm zu spielen oder wenn ein Schüler einen anderen Schüler verletzt" In diesem Fall ist die private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ein Muss. Da die Schulzeit über viele Jahre geht, rät Herr Mayer allen Eltern, sich unbedingt mit dem Thema Unfallschutz und Haftpflicht auseinanderzusetzen. Damit der Schulweg zu einem sicheren und unbeschwerten Weg im Leben ihrer Kinder wird.

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Datum: 13.09.2016 - 13:05 Uhr
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