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Am 1. Januar tritt das neue Gesetz in Kraft - Gesundheitskasse
bietet schon jetzt umfassende Informationsangebote MANUSKRIPT MIT
O-TÖNEN
Anmoderation:
Wer als Angehöriger Menschen in der Familie hat, die auf Hilfe
angewiesen sind, der weiß, wie hoch die Belastung durch die Pflege
ist. Ab 1. Januar wird sich für Pflegende und Hilfsbedürftige vieles
verbessern: Denn dann tritt die zweite Stufe des 2.
Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und löst die über 20 Jahre alte
Pflegeversicherung ab. Die hatte vor allem Menschen mit körperlichen
Einschränkungen im Blick, für die Ermittlung des Hilfsbedarfs waren
nur die körperlichen Gebrechen ausschlaggebend. Im Laufe der Jahre
hat sich aber herausgestellt, dass diese Betrachtungsweise nicht
ausreicht. Menschen mit Demenz beispielsweise sind zwar oft
körperlich noch in der Lage, bestimmte Dinge zu tun, haben aber
vergessen, wie die einzelnen Handlungsschritte ausgeführt werden.
Meist brauchen sie daher rund um die Uhr Anleitung und Betreuung
durch andere. Das jetzt im neuen Gesetz verankerte Verfahren zur
Begutachtung schließt deshalb geistige und psychische
Beeinträchtigungen mit ein und bewertet diese Einschränkungen
vollkommen gleichrangig mit körperlichen. Dadurch erhalten auch
Menschen mit kognitiven Einschränkungen den gleichen Zugang zu den
Pflegeleistungen. Eine längst überfällige Gesetzesänderung sagt der
Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher
Hermann. Schließlich hat sich die Gesundheitskasse jahrelang für
entsprechende Verbesserungen bei der Pflege eingesetzt:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Es ist ein großer Fortschritt, und dieses Gesetz, im Gegensatz zu
vielen anderen, beschäftigt uns als AOK Baden-Württemberg seit weit
über einem Jahr. Es wird der Mensch insgesamt in den Blick genommen,
mit seinen Möglichkeiten am sozialen, am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und das ist schon ein deutlicher Paradigmenwechsel.
(0:25)
Das 2. Pflegestärkungsgesetz enthält auch zahlreiche
Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen. Wenn sich der
Pflegeaufwand vorübergehend erhöht - beispielsweise nach einem
Krankenhausaufenthalt - kann eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Das ist
doppelt so lang wie bisher. Weitere sechs Wochen Auszeit sind für
Angehörige über die sogenannte Verhinderungspflege möglich: So können
künftig bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der
Pflegeperson die Kosten für eine Ersatzpflegekraft geltend gemacht
werden. Einen ganz entscheidenden Schritt nach vorn sieht Dr.
Christopher Hermann im Wegfall des so genannten Minutenzählens. Noch
wird in der Pflegeversicherung der tägliche Hilfebedarf der
Antragsteller in Minuten ermittelt, zum 1. Januar ist damit endlich
Schluss:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Es wird geschaut, wie ist die Beeinträchtigung im Hinblick auf die
Teilnahme am sozialen Leben, wie ist die Beeinträchtigung natürlich
auch etwa in der eigenverantwortlichen Gestaltung des Tages? Ist die
Möglichkeit hier gegeben oder sind starke oder sogar sehr starke
Beeinträchtigungen da. Das ganze wird dann in ein Punkteschema
umgewandelt. Und danach werden nicht wie bisher Pflegestufen sondern
fünf Pflegegrade gebildet. Dort werden die Menschen sehr viel
adäquater abgebildet in ihrer Beeinträchtigung der Alltagskompetenz.
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Um herauszufinden, welcher Informationsbedarf zum 2.
Pflegestärkungsgesetz bei den Familien besteht, hat die AOK
Baden-Württemberg eigens eine Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben.
Besonders hervorzuheben sind dabei die Ergebnisse, welche
Auswirkungen die Pflegetätigkeit auf Angehörige hat: So gaben 73
Prozent der Befragten an, dass sie die Pflege schon einmal traurig
gemacht hat. Zwei Drittel fühlen sich schon mal gereizt, jeder Zweite
klagt über Schlafstörungen, ist müde und pessimistisch. Ergebnisse
die zeigen, dass die Entscheidung der AOK Baden-Württemberg richtig
war, sich bereits frühzeitig in Sachen Verbesserung der
Pflegesituation zu engagieren. Aus diesem Grund bietet die
Gesundheitskasse für alle pflegenden Angehörigen Beratungsangebote
an, auch wenn die gepflegte Person nicht AOK-versichert ist, betont
Dr. Christopher Hermann:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Wir haben dieses Gesetz sofort als eine große Aufgabe für uns
angesehen und wir helfen mit unseren Pflegefachkräften,
Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern dort überall, wo jetzt ein
komplexer Beratungsbedarf besteht. Der wird in vielen Fällen
natürlich da sein. Und da gehen wir natürlich auch in vielen, vielen
Fällen in die Häuslichkeit, schauen uns an, welche Möglichkeiten der
Verbesserung der individuellen Situation es gibt, durch Hilfsmittel
etc. und wollen dann dabei helfen abzustimmen, wie der Pflegebedarf
optimal zueinander abgestimmt werden kann. (0:44)
Wie lange die Unterstützung eines Pflegeberaters in Anspruch
genommen wird, hängt vom individuellen Bedarf ab. Die AOK begleitet
so lange, bis sich die Situation stabilisiert hat.
Abmoderation:
Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Stufe des neuen
Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Informationen gibt es unter
www.aok-baden-wuerttemberg.de.
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