(ots) - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen
Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt
Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die
rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits
jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit
einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für
Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die
Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne
nicht gewartet werden, so das Gericht.
"Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt
Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger
hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen
allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen
zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung
vorzubereiten", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH hat 15 Klagen wegen Ãœberschreitungen der Grenzwerte beim
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen
Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle
Verfahren gewonnen.
"Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge den Weg ebnet. Es wird richtungsweisend sein für die
gesamte weitere Rechtsprechung", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der
die DUH im Verfahren vertreten hat.
"Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren
Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so
nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind", so der
Internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.
Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit
dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende
Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der
Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich
überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung
schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die
gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die
EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten
werden.
Hintergrund:
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit
verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015
hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige
Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte
Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz,
Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf
Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg
gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang
jedoch nicht umgesetzt werden.
Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten,
ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren
geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich
einzuhalten.
Unterstützt wird die DUH in den Verfahren auf Luftreinhaltung von
der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.
Links:
Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft" http://l.duh.de/gt2e3
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
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