(ots) - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) haben in einem Positionspapier die
Unterschiede von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zu
Arzneimitteln präzisiert. "Das Positionspapier leistet einen
wichtigen Beitrag zu einer klaren Produktabgrenzung zwischen Lebens-
und Arzneimitteln", so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft
des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). "Dies ist
auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtig."
Das Positionspapier macht deutlich, dass auch Lebensmittel für
besondere medizinische Zwecke der Ernährung dienen. Für Personen, die
krankheitsbedingt besondere Ernährungserfordernisse haben, sind diese
Lebensmittel von großem Wert. "Wenn es aber um die Vorbeugung und die
Behandlung von Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und
Beschwerden geht, kommen Arzneimittel und Medizinprodukte zum
Einsatz", sagt Kroth.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.
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Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:
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Stellv. Hauptgeschäftsführer
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