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Sperrfrist: 14.09.2016 00:00
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Die großzügigen Pensionen für Wahlbeamte wie Bürgermeister und
Landräte hält der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner
Holznagel für eine ungerechtfertigte Überversorgung auf Kosten des
Steuerzahlers. In der aktuellen, vom MDR produzierten Ausgabe des
ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (14.09., 21.45 Uhr, Das Erste)
kritisiert er: "Wenn man nur wenige Tage als Bürgermeister oder
Stadtkämmerer im Amt war und dann schon mit 30 oder 40 Jahren eine
Pension bis ans Lebensende kassieren darf, dann ist diese
Überversorgung auch dafür verantwortlich, dass die Bürger schlicht
und ergreifend nicht mehr zu Wahl gehen, weil sie die Nase voll
haben."
"Plusminus" gegenüber fordert der Präsident dringend Reformen. So
sollten für ehemalige Wahlbeamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt
dieselben Regelungen wie für die Mehrheit der Bürger in der
gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Auf Anfrage von "Plusminus"
bei den zuständigen Innenministerien der Bundesländer hieß es, dass
derzeit keine Reformen beabsichtigt seien.
In den meisten Bundesländern bekommen kommunale Wahlbeamte wie
Bürgermeister, Landräte und Dezernenten schon nach wenigen
Dienstjahren direkt nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt sofort eine
lebenslange Pension, das so genannte Ruhegehalt, auch wenn sie in
einem neuen Job arbeiten.
Besonders großzügig sind Länder wie das Saarland, Niedersachsen
oder Thüringen. Hier reicht eine fünfjährige Amtszeit aus, um direkt
nach dem Ausscheiden eine lebenslange Pension zu erhalten. Diese
liegt je nach Dauer der Amtszeit zwischen 35 und 71,75 Prozent der
letzten Bezüge. So hat beispielsweise ein Baubürgermeister in Weimar
mit einem Gehalt von 6.900 Euro nach fünf Dienstjahren einen Anspruch
auf eine Pension von etwa 2.400 Euro.
In anderen Bundesländern wie Rheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Hessen, Sachsen müssen kommunale Wahlbeamte mindestens zwei
Wahlperioden im Dienst gewesen sein, bevor sie Anspruch auf eine
Pension haben. Die strengste Altersregelung hat derzeit Hessen. Nach
einer Reform im letzten Jahr bekommt hier der Wahlbeamte nach einer
Amtszeit von acht Jahren seine Pension erst mit 56 Jahren. Details zu
den Anwartschaftsbedingungen in den Bundesländern sind der Anlage zu
entnehmen.
ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus (MDR)
Moderation Jörg Boecker
Mittwoch, 14.09., 21.45 Uhr, Das Erste
Das ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus" ist eine
Gemeinschaftsproduktion meh-rerer ARD-Rundfunkanstalten. Es wird im
Wechsel vom MDR, BR, HR, NDR, SR, SWR und WDR produziert.
Sofortpensionen für Wahlbeamte (Anwartschaftszeiten)
Quelle: Innenministerien der Bundesländer, Stand: 09/2016
Sofortpensionen nach einer Amtszeit
Niedersachsen: 5 Jahre
Thüringen: 5 Jahre
Saarland: 5 Jahre
Bremen: 6 Jahre
Schleswig Holstein: 6 Jahre
Sachsen-Anhalt: 7 Jahre
Brandenburg: 8 Jahre, Mindestalter 46 Jahre
Sofortpensionen nach zwei Amtszeiten
Nordrhein-Westfalen: 8 Jahre, Mindestalter von 46 Jahre
Rheinland-Pfalz: 8 Jahre
Berlin: 8 Jahre
essen (ab 1.3.2016): 8 Jahre, Mindestalter 55 Jahre
Bayern: 10 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern: 14 Jahren, Mindestalter 46 Jahre
Sachsen: 14 Jahre
Baden-Württemberg: 16 Jahre
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