(ots) - Richterbund warnt vor Kameras in Gerichtssälen
Verbandspräsident Gnisa: Angeklagte werden sich inszenieren
Osnabrück. Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht Pläne der
Bundesregierung skeptisch, bei Gerichtsverfahren häufiger Kameras
zuzulassen. Das seit Jahrzehnten bestehende Verbot für TV-Aufnahmen
habe durchaus seine Berechtigung. Aus Anlass des Deutschen
Juristentages sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, in
einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch): "Die
Aufgabe der Justiz ist es, die Wahrheit zu ermitteln. Durch Kameras
im Gerichtssaal werden alle Beteiligten negativ beeinflusst,
insbesondere die Angeklagten und die Zeugen." Er halte es deshalb für
falsch, dass Verfahren insgesamt aufgezeichnet werden, auch wenn es
um historisch bedeutsame Prozesse gehe. Gnisa warnte: "Manch ein
Angeklagter wird die Gelegenheit zur Inszenierung für die Nachwelt
nutzen."
Über das Thema Öffentlichkeit in Strafverfahren berät an diesem
Mittwoch der Deutsche Juristentag (bis 16.9.) in Essen. Er gibt
Empfehlungen für den Gesetzgeber ab.
Ende August hatte das Bundesjustizministerium einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorgelegt, um die Medienöffentlichkeit bei
Gerichtsverfahren zu erweitern und für mehr Transparenz zu sorgen.
Laut Entwurf sollen historisch bedeutsame Prozesse per Videokamera
aufgezeichnet und den Archiven zur Verfügung gestellt werden. Auch
Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen - etwa des
Bundesgerichtshofes - wären demnach erlaubt. Gnisa hat gegen die
Übertragung von Urteilsverkündungen der Bundesgerichte keine
wesentlichen Bedenken. Er sagte: "Grundsätzlich ist es wichtig, dass
die Gerichte sich für das Interesse der Öffentlichkeit weiter
öffnen." Die Bundesgerichte hätten da eine besondere Verantwortung.
Gnisa betonte: "Dafür brauchen sie allerdings vor allem auch gut
ausgestattete Pressestellen."
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