(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Vorschlag zur
Energieeffizienzrichtlinie als unzureichend
Aktuell wird in Europa über die Zukunft der
Energieeffizienzrichtlinie nach 2020 beraten, der Vorschlag der
EU-Kommission wird Mitte Oktober erwartet. Erste Textpassagen sind
jetzt schon bekannt geworden. Dazu Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Eine ambitionierte Energieeffizienzpolitik stellt nicht nur eine
wichtige Säule der deutschen Energiewende dar. Energieeffizienz und
Energieeinsparungen tragen zu einer Reduktion der CO2-Emissionen bei
und sie haben vielseitige ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa
eine Steigerung der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit
und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Wir begrüßen, dass der
aktuelle Vorschlag einige unserer Kernforderungen - wie eine
verbindliche Zielvorgabe bis 2030 und die Beibehaltung des Artikels 7
- aufgreift. Allerdings wird das Ambitionsniveau der Richtlinie den
Klimavereinbarungen von Paris bei weitem nicht gerecht. Wie bereits
vom europäischen Parlament gefordert, muss die Zielvorgabe für 2030
bei einer Energieeffizienzsteigerung von 40 Prozent liegen und nicht
wie vorgeschlagen bei 30 Prozent. Hier werden gewaltige Potenziale
und positive Synergieeffekte verschenkt, das verdeutlicht auch die
Wirkungsanalyse ("impact assessment") der Kommission. Zudem wird die
Wirksamkeit von Artikel 7 weiterhin durch zahlreiche Schlupflöcher
und Flexibilitäten untergraben."
Der Artikel 7 bildet das Kernstück der Effizienzrichtlinie und
schreibt allen Mitgliedsstaaten jährlich Energieeinsparziele von 1,5
Prozent vor. Durch Ausnahmeregelungen ist es möglich diese
Zielvorgabe deutlich zu reduzieren - wie im Fall von Deutschland auf
0,8 Prozent. Diese 'Freibriefe' setzten für die Mitgliedsstaaten
unnötige Fehlanreize um Energieeffizienzinvestitionen hinauszuzögern
und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu
manifestieren. Dabei ließen sich schon gewaltige Fortschritte
erreichen, wenn Energieverbräuche aus dem Transportsektor in die
Ausgangsberechnungen einbezogen oder keine nationalen
Energiestatistiken als Grundlage für Einsparziele herangezogen
würden.
Kontakt:
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