PresseKat - VW-Abgasskandal: Doppelschlag gegen Autohändler durch das LG Krefeld-Klägern steht Rücktrittsrech

VW-Abgasskandal: Doppelschlag gegen Autohändler durch das LG Krefeld-Klägern steht Rücktrittsrecht zu

ID: 1400064

(ots) - Das LG Krefeld hat heute als erstes NRW-Gericht
den Klagen zweier vom Abgasskandal betroffener Audi-Käufer gegen ein
Krefelder Autohaus stattgegeben (Az: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Die
Kläger werden von der auf diese Fälle spezialisierte Kanzlei Rogert &
Ulbrich vertreten.

Die Käufer können die Fahrzeuge, einen Audi A6 und einen Audi A1,
gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer moderaten
Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Das Gericht stellt sich aufgrund des Prozessvortrags der
Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich mit außergewöhnlicher Deutlichkeit
gegen die früheren Urteile der Landgerichte Bochum und Münster und
liegt damit auf der Rechtsprechungslinie des OLG Hamm, des OLG Celle
und des OLG Oldenburg. Es bestätigt damit auch weitere
landgerichtliche Urteile zugunsten der Kläger aus anderen
Bundesländern.

Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass das Gericht nicht nur
vom Vorliegen eines erheblichen Mangels ausgeht, sondern auch mit
überzeugender Argumentation die Auffassung vertritt, dass ein
Nacherfüllungsbegehren in jeder Hinsicht entbehrlich ist, da mehrere
stichhaltige Gründe zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung führen. Als
Alternative scheide ein Minderungsrecht nach Auffassung der
erkennenden Kammer aus.

Das Gericht spricht in dem Zusammenhang unter anderem davon, dass
es nicht zumutbar sei, dem Betrüger das Fahrzeug zur Nacherfüllung
zur Verfügung zu stellen. Aus diesem und anderen Gründen besteht nach
Auffassung des Gerichts ein sofortiges Rücktrittsrecht der
Betroffenen.

Das Gericht hatte im Übrigen in der mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, dass die Entscheidung von sämtlichen Zivilkammern des
Landgerichts mitgetragen wird.

Im Zusammenhang mit den bekannten OLG Entscheidungen wird nunmehr




klar erkennbar, dass entgegen der ursprünglichen öffentlichen
Berichterstattung im Anschluss an nur ein Urteil des LG Bochum eine
Trendwende in der Rechtsprechung erkennbar wird.



Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dozent FOM Hochschule
Pilot JAR - FCL, SEP, MEP, NFQ,

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte
- eingetragene Partnerschaftsgesellschaft -
Amtsgericht Essen PR-Nr.: 1801

Kö-Bogen 2b
40212 Duesseldorf

Telefon: (0049) (0) 211/310638-0
Fax: (0049) (0) 211/310638-10
E-Mail: ulbrich(at)ru-law.de


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Datum: 14.09.2016 - 12:27 Uhr
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