PresseKat - Deutsche Umwelthilfe stellt massiveÜberschreitungen der Abgasgrenzwerte bei Motorsägen und Freisch

Deutsche Umwelthilfe stellt massiveÜberschreitungen der Abgasgrenzwerte bei Motorsägen und Freischneidern fest

ID: 1400404

(ots) - 80 Prozent der getesteten Geräte sind durchgefallen
- Benutzer vieler Garten- und Forstgeräte setzen sich gesundheitlich
problematischer Abgaskonzentrationen aus - Deutsche Umwelthilfe
fordert Handel zum Verkaufsstopp aller betroffenen Geräte auf -
Vollzugsbehörden der Länder müssen endlich mit empfindlichen Strafen
durchgreifen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre bisher umfassendste
Untersuchung zum Abgasverhalten motorgetriebener, handgeführter
Maschinen durchgeführt. Dabei hat sie eine zum Teil um bis zu 600
prozentige Grenzwertüberschreitung der europaweit geltenden
Schadstoffgrenzwerte festgestellt. Die Untersuchung führte der TÜV
NORD im Auftrag der DUH durch. Seit 2013 lässt die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die Abgasgrenzwerte bei
Motorkettensägen und Freischneidern jährlich überprüfen. In diesem
Jahr halten lediglich sieben der insgesamt 33 gemessenen Geräte den
geforderten kombinierten Emissionsgrenzwert für Kohlenwasserstoffe
und Stickoxide ein.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass nur jede fünfte getestete Motorsäge
bzw. Freischneider den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Durch
ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen verschmutzen sie die Umwelt
und schädigen die Gesundheit der Nutzer", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

2016 hat die DUH erstmals auch Geräte aus dem schwedischen und
französischen Markt untersucht. Insgesamt wurden 33 Geräte vermessen,
24 unterschiedliche Gerätetypen von Motorkettensägen und
Freischneidern. Von den Gerätetypen aus dem deutschen Markt wurden
jeweils zwei Exemplare bezogen. Im Falle einer
Grenzwertüberschreitung des ersten Exemplars wurde das zweite
Exemplar ebenfalls auf dem Motorenprüfstand vermessen. Die Geräte
wurden in Online-Shops, Bau- und Heimwerkermärkten gekauft.




Gemessen wurde der Ausstoß an Kohlenmonoxid, Stickoxid und
Kohlenwasserstoff. Diese Schadstoffe können Krebs und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen oder die Atemwege angreifen.
Da jedes Jahr alleine in Deutschland tausende Menschen vorzeitig an
den Folgen der Luftverschmutzung sterben, gelten seit Jahren EU-weite
Grenzwerte für diese Schadstoffe.

Insgesamt weisen 18 der 24 Gerätetypen signifikante
Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte für HC+NOx
(Summe der Kohlenwasserstoff- und Stickoxidemissionen) auf. Von den
am deutschen Markt gekauften Geräten überschreiten zehn von zwölf
Gerätetypen diesen Grenzwert. Besonders die Motorkettensäge des
Herstellers Canbolat Vertriebs GmbH und der Freischneider des
Herstellers Bargain24 GmbH fallen negativ auf: Hier wurde vom TÃœV
NORD eine Überschreitung von über 300 Prozent des erlaubten
Grenzwertes gemessen.

"Besorgniserregend sind die Ergebnisse der schwedischen Geräte.
Hier sind Ãœberschreitungen von bis zu 600 Prozent gemessen worden",
sagt Axel Friedrich, Internationaler Berater.

Darüber hinaus weisen drei der deutschen Gerätetypen
Überschreitungen des Grenzwertes für Kohlenmonoxid (CO) auf. Bei
sechs am deutschen Markt gekauften Geräten konnte außerdem der
Vergaser unzulässigerweise durch den Nutzer unbeschränkt verstellt
werden. Schließlich gab es bei fünf der am deutschen Markt gekauften
Geräte Unregelmäßigkeiten bei den Typgenehmigungs- bzw.
Seriennummern.

Im Nachgang der Tests informierte die DUH das für
Typgenehmigungsfragen zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, die
zuständigen Landesbehörden für die Marktüberwachung sowie die
betroffenen Hersteller und Handelsunternehmen über die
Messergebnisse. Die DUH forderte letztere dazu auf, die getesteten,
durchgefallenen Maschinen sofort vom Markt zu nehmen. Ein Hersteller
hat unmittelbar nach dem Schreiben einen sofortigen Verkaufsstopp der
gemessenen Motorsäge veranlasst. "Einige Hersteller haben sich über
strafbewehrte Unterlassungserklärungen zwischenzeitlich rechtlich
verbindlich gegenüber der DUH verpflichtet, diese Produkte nicht mehr
in Verkehr zu bringen, sofern Grenzwerte überschritten werden", so
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. "Gegen
ausgewählte Hersteller, die sich dieser Zusage verweigern, werden wir
weitere Schritte einleiten und das Rechts des Verbrauchers auf
gesetzeskonforme Produkte gerichtlich geltend machen."

Links:
Das aktuelle Hintergrundpapier mit den genauen Messergebnissen finden
Sie unter: http://l.duh.de/c2gqf
Website: http://www.duh.de/4628.html



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
07732 9995 0, sauter(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Berater
0152 29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.com

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe


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Datum: 15.09.2016 - 09:30 Uhr
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