(ots) - Vor dem "kleinen Parteitag" der SPD fordert
Reporter ohne Grenzen (ROG) Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
auf, endlich Klarheit über die Vergabe staatlicher Exportbürgschaften
an deutsche Anbieter von Ãœberwachungstechnologie zu schaffen. Das
Bundeswirtschaftsministerium sträubt sich mit oft hanebüchenen
Argumenten dagegen, über frühere Exportbürgschaften für
Ãœberwachungstechnologie Auskunft zu geben. Zugleich will sich Gabriel
bei dem Parteikonvent am kommenden Montag als SPD-Vorsitzender für
das umstrittene europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA
starkmachen (http://t1p.de/u4go) - unter anderem mit dem Argument,
das Abkommen schaffe transparentere Verfahren in den
Handelsbeziehungen (http://t1p.de/07ml).
"Wenn Sigmar Gabriel sich mit hohem politischem Einsatz für
Transparenz im Welthandel starkmacht, sollte er diesen Maßstab auch
an die Arbeit seines eigenen Ministeriums anlegen", sagte
ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. "Seit Jahren mauert das
Bundeswirtschaftsministerium gegen jeden Versuch, Klarheit über
staatliche Hilfen für Überwachungsexporte an repressive Regime zu
schaffen. Diese Verweigerungshaltung ist beschämend für einen
Wirtschaftsminister, der für sich in Anspruch nimmt, eine restriktive
Rüstungsexportpolitik durchgesetzt zu haben."
VOLLMUNDIGE ANKÃœNDIGUNGEN, BEGRENZTE WIRKUNG
Gabriel hatte sich das Thema Ãœberwachungsexporte 2014 zu eigen
gemacht, als er ankündigte, den Export von Überwachungstechnologie
zunächst per Einzelermächtigung an den Zoll und das Bundesamt für
Ausfuhrkontrolle zu stoppen (http://t1p.de/c9us). Auch wenn die
Wirkung in der Praxis begrenzt blieb (http://t1p.de/xz0e), war dies
ein wichtiges politisches Signal. Bestimmte Ãœberwachungstechnologien
sind inzwischen - nicht zuletzt auf Betreiben von ROG und anderen
Menschenrechtsorganisationen - in das Wassenaar-Abkommen für
Exportkontrollen von konventionellen Waffen und Dual-Use-Gütern
aufgenommen worden. Mit der revidierten Dual-Use-Verordnung der EU
von 2015 sind diese Regeln in der Europäischen Union verbindlich
geworden. Ausfuhren der fraglichen Technologien sind damit
genehmigungspflichtig.
Dennoch verweigert die Bundesregierung bis heute umfassende
Auskunft über in der Vergangenheit erteilte Hermes-Bürgschaften für
Exporte von Ãœberwachungstechnologie. Sie hat lediglich die Existenz
zweier solcher Bürgschaften für den Verkauf von
Überwachungstechnologien nach Russland und Malaysia eingeräumt. Die
Namen der betreffenden Firmen sind nach wie vor unter Verschluss.
Reporter ohne Grenzen hat überdies Hinweise darauf, dass die
Bundesregierung Hermes-Bürgschaften für den Export deutscher
Ãœberwachungstechnologien vor Ausbruch des Krieges auch nach Syrien
vergeben haben könnte. Öffentlich bekannt ist, dass die einschlägig
bekannte Münchener Firma Trovicor dort Anlagen installierte und
wartete (http://t1p.de/1dv6).
DREISTE FALSCHBEHAUPTUNGEN DES WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS VOR GERICHT
Der Investigativjournalist Boris Kartheuser versucht seit dem Jahr
2012, Auskunft über staatliche deutsche Unterstützung für
Ãœberwachungsexporte zu erhalten. Dazu stellte er an mehrere
Bundesministerien Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die
teils nur mit Verzögerungen von einem halben Jahr und mehr
beantwortet wurden und mit Verweis auf Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firmen oder auf angebliche
Gefahren für die innere und äußere Sicherheit kaum relevante
Informationen enthielten. Reporter ohne Grenzen hat deshalb Klagen
Kartheusers gegen das Innen- und das Wirtschaftsministerium
unterstützt.
In der Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Juni
2014 räumte der Anwalt des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)
beiläufig ein, dass es einen weiteren Fall gebe, in dem der Export
von Überwachungstechnologie unterstützt worden sei. Mehrfach stellte
der BMWi-Anwalt vor Gericht dreiste Falschbehauptungen auf: man könne
von der Kaufsumme auf das konkrete Überwachungsprodukt schließen, die
Einfuhrländer seien gegen eine Veröffentlichung oder die Offenlegung
der beteiligten Firmen gefährde die Sicherheit ihrer Mitarbeiter.
Widerlegte der klagende Journalist eine Behauptung, folgte einfach
die nächste Finte (http://t1p.de/69a9).
Im Rechtsstreit mit dem Innenministerium bekam der Journalist in
erster Instanz in allen Punkten Recht, doch das Ministerium ging in
Berufung; ein Termin für die Verhandlung vor dem
Oberverwaltungsgericht steht vier Jahre nach den ersten Anfragen
Kartheusers noch nicht fest. Auch das BMWi wurde in den meisten
Punkten zur Beantwortung der Fragen verurteilt. Eine
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der es eine Berufung erzwingen wollte,
lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM FÖRDERTE ÜBERWACHUNGSTECHNIK ALS
"ZUKUNFTSMARKT"
In der Vergangenheit hatte das Bundeswirtschaftsministerium
Ãœberwachungstechnik als "Zukunftsmarkt" bezeichnet und diesen Sektor
noch 2012 mit dem Programm "Zukunftsmarkt Zivile Sicherheit"
ausdrücklich gefördert. In Kooperation mit dem Nah- und
Mittelostverein der deutschen Wirtschaft (NUMOV) und den Ländern des
Golfkooperationsrates förderte das Ministerium etwa mit bis zu 40.000
Euro eine Konferenz in Düsseldorf im Jahr 2012, bei der führende
deutsche Hersteller von Ãœberwachungs- und Grenzsicherungstechnik ihre
Produkte vorstellen konnten.
Noch im Juni 2015 übernahm das BMWi die Schirmherrschaft für das
18. Deutsch-Arabische Wirtschaftsforum in Berlin, bei dem laut
Programm eines der Themen die "vielversprechenden
Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Sicherheit und IKT"
(Informations- und Kommunikationstechnologie) war. Durch den
Missbrauch von Überwachungstechnik einschlägig belastete Länder wie
Ägypten, Bahrain und Saudi-Arabien, die Regierungsvertreter zu dem
Forum entsandten hatten, sind aus Sicht von Reporter ohne Grenzen
jedoch keine akzeptablen Partner in diesem Bereich: Jede staatliche
Unterstützung von Firmen, die Überwachungstechnik in Diktaturen und
autoritäre Regime liefern, ist menschenrechtlich verantwortungslos.
Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland
derzeit auf Platz 16 von 180 Staaten. Ein wichtiger Kritikpunkt von
Reporter ohne Grenzen sind seit Jahren die hinter den Reglungen
vieler europäischer und anderer Staaten herhinkenden
Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern
(http://t1p.de/oj2n). Zu ihren Schwachpunkten gehören teils
weitreichende Ausnahmen von der Auskunftspflicht und zu hohe Gebühren
(https://fragdenstaat.de/obs/).
Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland
finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.
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