PresseKat - Nach EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Gewerbliche Betreiber müssen Hotspots weiter schützen

Nach EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Gewerbliche Betreiber müssen Hotspots weiter schützen

ID: 1400770

Abmahnungen zwar schwieriger, Anbieter müssen jedoch Vorkehrungen treffen / Isolierte Lösungen und Verschlüsselungen ratsam

Berlin, 15. September 2016. Das neuste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung vereinfacht es für Gewerbetreibende nur auf den ersten Blick, öffentliche Internet-Hotspots anzubieten. Denn: Auch nach der europäischen Rechtsprechung kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird und die Identitäten aller Nutzer erfasst werden. Rechtsinhaber können darüber hinaus bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen. „Wer ein WLAN-Hotspot anbieten möchte, kommt auch künftig nicht um professionelle Lösungen herum, mit denen er sich gegen Verletzungen, Datenmissbrauch und Viren absichert“, erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer bei MeinHotspot in Berlin.

(firmenpresse) - Online Zeitung lesen im Café, Mails checken in der Straßenbahn, Musik herunterladen auf dem Marktplatz: Dass Smartphone-, Tablet- oder Laptopnutzer in Deutschland bisher kaum öffentliche WLAN-Netze finden und beim Surfen im Freien oft ihr mobiles Datenvolumen nutzen müssen, wird sich bald ändern. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Störerhaftung ist mit einem weiteren Wachstum bei WLAN-Hotspots zu rechnen. „Wir haben in den vergangenen Monaten bereits eine deutlich erhöhte Nachfrage für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Netzen verzeichnet“, sagt der Experte Pohl. Vor allem Einzelhändler, Gastronomen und Hotels, aber auch Kommunen sind laut MeinHotspot an Lösungen interessiert, mit denen sie ihr Internet für Kunden und Bürger sicher öffnen können.

Fahrtenbuch statt Freies Surfen

Das Hotspot-Entwicklungsland Deutschland erwacht langsam aus seinem Dornröschenschlaf. Mit durchschnittlich 1,87 Hotspots pro 10.000 Einwohner belegt Deutschland derzeit im internationalen Ranking deutlich die hinteren Plätze. Südkorea etwa liegt mit 37,3 Hotspots pro 10.000 Einwohner auf den vorderen Rängen. Gleichzeitig warnen Experten Gastronomen, Gemeinden oder Einzelhändler, nach dem Urteil einfach das eigene WLAN zu öffnen. Ein individuell konfigurierter Hotspot ist nach dem Urteil so unerlässlich wie davor.

„Ein offenes WLAN muss bei wiederholten illegalen Downloads passwortgeschützt werden. Das Urteil ist vergleichbar mit einem Fahrtenbuch, zu dem WLAN-Betreiber gezwungen werden können. Konkret bedeutet das, dass die Identität eines Nutzers etwa in Form einer Ausweiskopie oder ähnlichem erfasst werden muss“, sagt der MeinHotspot-Geschäftsführer.

Betreiber, die dies umgehen und sich weitreichend absichern wollen, sollten nicht nur einzelne Geräte im Netz voneinander isolieren und gleichzeitig vor Viren und Hackerangriffen schützen. Sie sollten vor allem dafür zu sorgen, dass die IP-Adresse des eigenen Betreiberanschlusses verschlüsselt wird. „So kann der Hotspot-Anbieter bei Rechtsverletzungen durch Dritte grundsätzlich nicht ermittelt werden und minimiert die Gefahr von Unannehmlichkeiten“, sagt der MeinHotspot-Experte.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MeinHotspot ist ein WLAN-Hotspot-System, das individuell auf den Standort der Betreiber zugeschnitten wird und sich flexibel auf den Bedarf anpassen lässt. Mit integriertem Virenschutz und Firewall schützt MeinHotspot sowohl vor Spam, Viren, Trojanern und Hackerangriffen als auch vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Daten. Durch einen VPN-Tunnel wird zusätzlich die IP-Adresse des Hotspot-Betreibers verschlüsselt, sodass dieser im Falle einer Rechtsverletzung im Internet durch Dritte nicht ermittelt werden kann.



Leseranfragen:

MeinHotspot GmbH
Ansprechpartner: Maximilian Pohl
Urbanstraße 116
D-10967 Berlin
tel: +49 (030) 69 20 52 800
e-mail: info(at)meinhotspot.com
internet: www.meinhotspot.com



PresseKontakt / Agentur:

scrivo PublicRelations GbR
Ansprechpartner: Laura Schmitt
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München
tel: +49 89 45 23 508 12
fax: +49 89 45 23 508 20
e-mail: laura.schmitt(at)scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Consol-Leitfaden unterstützt beim Aufbau eines kundenzentrierten Geschäftsprozessmanagements Social Media Award Sport Hamburg: Heinkel Group unterstützt Hamburgs Sportler und Vereine mit 3.500 Euro (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: scrivoPR2009
Datum: 15.09.2016 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1400770
Anzahl Zeichen: 3221

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Laura Schmitt
Stadt:

München


Telefon: 089452350812

Kategorie:

Internet


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.09.2016

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Gewerbliche Betreiber müssen Hotspots weiter schützen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

scrivo PublicRelations (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tankmonat Oktober: Dieselpreis steigt dritten Monat in Folge ...

Beide Kraftstoffsorten waren auf hohem Niveau in den Oktober gestartet. Teuerster Tanktag für Diesel (1,1700 Euro pro Liter) und Super E10 (1,3370 Euro) war der erste Tag des Monats. Steffen Bock, Geschäftsführer von clever-tanken.de: „Im Monats ...

Alle Meldungen von scrivo PublicRelations