(ots) - Anlegern von Flugzeugfonds unter anderen der Dr.
Peters Group aus Dortmund drohen massive Verluste. Die
Fluggesellschaft Singapore Airlines hatte am Mittwoch (14. 9. 2016)
angekündigt, den Leasingvertrag für ihren ersten Airbus A380 nach
zehn Jahren im Oktober 2017 auslaufen zu lassen. Leasingverträge für
weitere A380 stehen demnach ebenfalls zur Disposition. Hier soll
später eine Entscheidung fallen. Nach Angaben der Bremer Kanzlei KWAG
- Rechtsanwälte gehören vier der von Singapore Airlines geleasten
Maschinen den Dr.-Peters-Fonds. Das Emissionshaus habe seinerzeit
damit geworben, man biete Anlegern Fonds, "die in erstklassige,
moderne und marktgängige Flugzeuge investieren und die nach Ablauf
der Leasingverträge aufgrund ihrer modernen Technik eine hohe
Wahrscheinlichkeit für rentable Anschlussleasingverträge oder
vergleichsweise hohe Verkaufserträge in Aussicht stellen".
"Davon kann nun überhaupt keine Rede mehr sein", sagt Rechtsanwalt
Jan-Henning Ahrens. Die Riesen-Airbusse seien nicht mehr gefragt.
Auch die australische Qantas will nach seinen Angaben sogar
eigentlich fest bestellte Maschinen nicht mehr abnehmen. Andere
Fluggesellschaften wollten ebenfalls weg vom A380. Airbus hat wegen
der schwachen Nachfrage bereits Produktionskürzungen beschlossen und
will ab 2018 nur noch 12, statt wie bisher 27 Maschinen dieses Typs
im Jahr ausliefern. "Einen 'Secondhand-Markt' für das größte
Passagierflugzeug der Welt gibt es derzeit offensichtlich auch
nicht", sagt Ahrens. Seit Monaten würden Fondsgesellschaften
vergeblich versuchen, Interessenten zu finden, die in auslaufende
Leasingverträge des Riesenfliegers einsteigen wollen. Ahrens: "Jetzt
werden Hoffnungen geweckt, asiatische Billigflieger könnten die
Maschinen kaufen". Das werde nach seiner Ansicht, wenn überhaupt, nur
zu Preisen weit unterhalb des Zeitwertes gelingen.
Insgesamt hat die Dr. Peters Group 12 Flugzeugfonds aufgelegt.
Darunter sind nach Angaben von KWAG -Rechtsanwälte neben den vier
A380 für Singapore Airlines auch Flugzeuge desselben Typs für
Emirates und Air France. Auch das Emissionshaus Hannover Leasing hat
zwei A380-Fonds im Portfolio - die Maschinen sind ebenfalls an
Singapore Airlines und Emirates verleast. Die Laufzeiten der Fonds
reichen zum Teil bis ins Jahr 2029.
Das Problem für die Anleger: Die Erstcharter für Flugzeuge läuft
meistens zehn Jahre, genauso lange wie die sogenannte
Ultimoverjährung, die absolute Verjährungsfrist, nach der alle
Ansprüche zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds verjähren.
Flugzeugfonds selbst seien aber auf 15 Jahre angelegt oder sogar
länger.
Ahrens: "Mit anderen Worten, wenn es kritisch wird, sind die
Ansprüche der Anleger verjährt." Eine perfide Konstruktion, die quasi
alle Anlegerrechte aushebeln würde, meint der Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Er sieht allerdings noch Chancen für
betroffene Anleger. "In Betracht kommen Ansprüche wegen
Prospekthaftung und solche gegen die Berater." Wichtig sei vor allem,
die Verjährungsfrist genau zu prüfen und gegebenenfalls jetzt
entsprechende Maßnahmen zur Hemmung einzuleiten.
Laut Ahrens sind seit dem Jahr 2006 verstärkt Anbieter von
Geschlossen Fonds in diesem Segment tätig. Das größte Risiko bei
diesem Anlageprodukt besteht seiner Ansicht nach darin, nach Ablauf
der Leasingperiode eine rentable Anschlussverwendung für die
Flugzeuge zu finden. Gelinge das nicht, könnten hohe finanzielle
Risiken für die betroffenen Fondsanleger entstehen. Gleichzeitig
trete dann aber auch die zivilrechtliche Verjährung für mögliche
Schadensersatzansprüche ein.
jha/kg / 15. 9. 2016
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und
Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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