Volkswagen Abgas-Skandal/Aktionärsklagen: Die Aussagen des Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn sollen für Klarheit im Abgas-Skandal sorgen. Die Kanzlei Herfurtner Rechtsanwälte reicht mehrere Zivilklagen gegen Volkswagen im Namen von betroffenen Anlegern ein.
(firmenpresse) - München, 14.09.2016 – Mehrere Zivilklagen geschädigter Aktionäre gegen Volkswagen benennen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn sowie den Ex-US-Chef Michael Horn als Zeugen. Gegen Winterkorn ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Braunschweig, da ein Anfangsverdacht auf Marktmanipulation bei Wertpapieren von Volkswagen besteht. Jetzt sind seine Aussagen auch im Rahmen der Zivilklagen von entscheidender Bedeutung.
Die Richter werden insbesondere die Frage klären müssen, ob Herr Winterkorn oder andere Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von der eingesetzten Manipulationssoftware gewusst haben und es trotzdem unterlassen haben die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Unter Umständen haften Manager sogar mit ihrem Privatvermögen. Insgesamt steht Volkswagen Schadensersatzansprüchen von mehreren Milliarden EURO gegenüber.
Hintergrund der Klagen gegen VW
Die Kläger werfen dem VW Konzern vor, die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulation der Dieselfahrzeuge informiert zu haben. Die Verwendung von verbotenen Abschalteinrichtungen (sog. „Defeat Devices“) und manipulierter Software soll bereits im Zeitraum 2005 - 2007 angefangen haben. Diese Informationen wurden aber erst im September 2015 bekannt. Durch den darauf folgenden plötzlichen Kursverlust der VW-Aktien sind den Investoren erhebliche Schäden entstanden.
Anspruchsberechtigte Aktionäre
Sämtliche Aktionäre, die ihre Wertpapiere ab dem 6. Juni 2008 gekauft haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Wertpapiere noch gehalten werden oder bereits verkauft worden sind. Es sind folgende Wertpapiere umfasst: VW-Anleihen, Stamm- und Vorzugsaktien von Volkswagen und Porsche, Derivate, Zertifikate und Optionen.
Musterverfahren und Einzelklagen
Im Rahmen eines Musterverfahrens werden vom Landgericht Braunschweig sämtliche relevanten Fragen hinsichtlich des VW-Skandals verbindlich geklärt. Das Musterverfahren soll die beteiligten Anleger überdies davor bewahren, dass ihre Ansprüche verjähren. Allerdings wird das Verfahren voraussichtlich erst im Dezember 2016 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten die Ansprüche einiger Anleger jedoch bereits verjährt sein. „Im Hinblick auf diese Gefahr ist die Erhebung einer Einzelklage der sicherste Weg“, so Rechtsanwalt Patrick Wilson von der Anwaltskanzlei Herfurtner.
Höhe der Schadensersatzansprüche
Inhaber von VW-Vorzugsaktien haben Schadensersatzansprüche von mindestens Euro 62,00 pro Aktie. Inhabern von VW-Stammaktien stehen mindestens Euro 56,00 pro Aktie zu.
Interessierte Anleger finden weitere Informationen unter: http://kanzlei-herfurtner.de/vw-abgas-skandal/
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner in München beraten Privatpersonen und Unternehmen bundesweit. Als zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei unterstützen die Anwälte Anleger, mittelständische Unternehmen und Kommunen bei Fragen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Besonderes Augenmerk wird auf die individuelle und qualitativ hochwertige Beratung sowie auf das Verständnis für die Ziele und Interessen der Mandanten gelegt.
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