(ots) - Umstrittene Forschung an Demenzkranken: Laumann
spricht sich für Zulassung aus
Patientenbeauftragter fordert strenge Auflagen - "Nicht einfach in
der Patientenverfügung ankreuzen"
Osnabrück. Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und
Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, spricht sich dafür aus,
medizinische Forschung an Demenzkranken zuzulassen. Allerdings unter
strengen Auflagen, wie Laumann in einem Interview mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Samstag) betonte: "Wir sagen ganz deutlich: Wir
wollen grundsätzlich keine medizinische Forschung an Menschen, die
von vornherein nicht einwilligungsfähig sind. Grundsätzlich nicht."
Damit seien alle geschützt, die von Geburt an mit einer geistigen
Behinderung leben, sagte der CDU-Politiker. Allerdings seien
Demenzkranke im Anfangsstadium der Krankheit "oftmals sehr wohl noch
einwilligungsfähig", sagte der Staatssekretär. "Wenn so ein Mensch
sagt, ich nehme an einer klinischen Studie vielleicht in der Endphase
meiner Krankheit teil, dann sollten wir das möglich machen." Jedoch
müssten für eine solche Forschung strenge Auflagen gelten, sagte der
Patientenbeauftragte weiter. "Wir wollen gesetzlich vorschreiben,
dass das nur nach ärztlicher Beratung geht." Auch könne die
Zustimmung "nicht einfach durch ein Ankreuzen in der
Patientenverfügung" bekundet werden, sondern müsse "in einem eigenen
Dokument" erfolgen, erläuterte Laumann. Außerdem müsse "ein Betreuer
festgelegt werden, der diesen Prozess weiter begleitet, wenn der
Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, beispielsweise ein
Familienangehöriger", sagte er weiter. An diejenigen gewandt, die
solche Studien keinesfalls zulassen wollen, sagte Laumann: "Wenn
heute jemand im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte entscheiden kann,
was mit ihm etwa im medizinischen Ernstfall geschehen soll,
Stichwort: Patientenverfügung, dann ist das zu akzeptieren. Wenn ich
das entscheiden kann, dann kann ich meines Erachtens auch
entscheiden, ob ich an derartigen Studien teilnehmen möchte."
Überdies dürften nur klinische Studien gemacht werden, die der
Ethikrat genehmigt habe, so Laumann. "Damit haben wir in Deutschland
wohl die strengsten Auflagen in ganz Europa, was die Möglichkeit
angeht, in diesem Stadium Forschung zu betreiben", sagte er.
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