PresseKat - "Krach unter Kontrolle" - Lärmschutz für die Ohren bei der Arbeit (AUDIO)

"Krach unter Kontrolle" - Lärmschutz für die Ohren bei der Arbeit (AUDIO)

ID: 1401659

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Großstadtverkehr, Rockkonzert, Bohrmaschine oder Winkelschleifer:
Egal, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit: Unsere Ohren müssen
jeden Tag eine Menge Lärm ertragen. Manchmal ist der Krach so laut,
dass er unheilbare Gehörschäden verursacht. Mehr über diese von
vielen unterschätzte Gefahr und wie man den Krach unter Kontrolle
bekommt, weiß Jessica Martin.

Sprecherin: Jede Form von Lärm tut unseren Ohren weh. Manchmal
nervt er nur, im Extremfall kann er aber auch einen Gehörschaden
verursachen.

O-Ton 1 (Christoph Preuße, 0:15 Min.): Ja, zum einen kann ein
bleibender Schaden im Innenohr auftreten, der übrigens nicht wieder
zu heilen ist. Krach und Lärm beeinträchtigen zum anderen aber auch
grundsätzlich unsere Gesundheit: Wir sind gestresst, unkonzentriert,
werden schneller müde - und dadurch steigt natürlich auch die
Unfallgefahr."

Sprecherin: Sagt Christoph Preuße, Experte für Arbeitsschutz der
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, und erklärt:

O-Ton 2 (Christoph Preuße, 0:27 Min.): "Entscheidend ist für den
Gehörschaden der gemessene Schalldruckpegel und die Dauer. Richtig
gefährlich wird es, wenn wir über acht Stunden lang 85 Dezibel
ausgesetzt sind. 85 Dezibel, das klingt nicht viel, das ist eine
Handbohrmaschine. Es reichen 5 Minuten mit einem Winkelschleifer, der
hat so 105 Dezibel, um das Gehör nachhaltig zu schädigen. Ein
Presslufthammer liegt, genauso wie ein Rock-Konzert, noch deutlich
drüber, so bei 110 Dezibel. Ohne Gehörschutz geht da gar nichts."

Sprecherin: Das gilt sowohl fürs Privat- als auch fürs
Berufsleben. Privat kann natürlich jeder selbst entscheiden, wann, wo
und wie er seine Ohren vor zu viel Lärm schützt - im Beruf muss der
Arbeitgeber dafür sorgen.

O-Ton 3 (Christoph Preuße, 0:23 Min.) "Lärmminderung durch das




Unternehmen, durch den Betrieb ist die erste und die wichtigste
Variante. Der Gehörschutz muss getragen werden, wenn 85 Dezibel im
Schnitt überschritten werden. Ab 80 Dezibel muss Gehörschutz schon
gekennzeichnet sein und auch von dem Arbeitgeber ausgegeben werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber dann
anbieten - und die sollte man dann auch wahrnehmen."

Sprecherin: Das gilt vor allem für Berufsanfänger, denn immerhin
haben schon ungefähr ein Viertel der 16- bis 24-Jährigen einen
Hörschaden. Einfach mal den Ausbilder fragen oder im Internet
nachschauen.

O-Ton 4 (Christoph Preuße, 0:16 Min.): "Da gibt es eine Menge auf
unserer Aktionsseite 'Jugend-will-sich-er-leben'. Da haben wir
Videos, Informationen und Tipps zum Thema 'Lärmminderung und
Gehörschutz', ein Quiz, einen Kreativwettbewerb und eine Menge
Hintergrundwissen. Einfach mal auf www.jwsl.de klicken!"

Abmoderationsvorschlag:

Wem das jetzt alles zu schnell ging: Auf www.jwsl.de kann man noch
mal in Ruhe alles über "Lärmminderung und Gehörschutz" nachlesen. Auf
dieser Aktionsseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
finden nicht nur Berufsanfänger jede Menge gute Tipps.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-288763-768
E-Mail: presse(at)dguv.de


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Datum: 19.09.2016 - 10:00 Uhr
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