(firmenpresse) - Binärtalk: Diskussion über Binäre-Optionen-Verbot
Erst vor kurzem das Forum "Binärtalk mit Alexandra Latour" ins Leben gerufen worden. Jetzt wurde das Thema aufgegriffen, indem es um das geplante Verbot für Binäre Optionen und weitere Finanzprodukte geht.
Zufälle gibt es immer wieder und zufällig erschien jetzt ein Interview in der Zeitung "Welt am Sonntag", in der sich die Leiterin der Wertpapieraufsicht der BaFin namens Elisabeth Roegele zu dem Handel mit Binären Optionen, CFDs und Bonitätsanleihen äußerte. Diese Finanzprodukte sind der deutschen und europäischen Wertpapieraufsicht ein Dorn im Auge, sodass ein Verbot her soll.
Ein Original-Zitat von Frau Roegele lautet:
"Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen. Bei genau solchen Angeboten sehen wir unsere Aufgabe, Verbraucher zu schützen."
Was aber die gute Frau Roegele nicht bedacht hat: Im Casino verlieren Verbraucher auch Geld und trotzdem wird das Glücksspiel toleriert. Warum wird es toleriert, weil üppige Steuern verdient werden. Das Gleiche gilt für Sportwetten. Lange Zeit wurde über ein Verbot diskutiert, vor allem deswegen, weil es hier ein Suchtpotential gebe. Aber anstatt ein Verbot auszusprechen, um die Verbraucher zu schützen, wurde die Wettsteuer in Höhe von 5 Prozent eingeführt. Wenn das kein Paradoxon ist.
"Wir konnten ein Verbot nicht aus dem Hut zaubern"
Auf die Frage, warum beispielsweise CFDs dann nicht schon längst verboten sind, erwiderte Roegele, dass man ein Verbot nicht aus dem Hut zaubern könne. Weiter verweist sie auf die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Jahr 2015 durch die SNB. Viele Anleger verloren sehr viel Geld. Dass aber auch viele Anleger sehr viel Geld verdienten, wird von der guten Frau nicht erwähnt.
Nun führte Roegele aus:
"... Anleger sind sich der Risiken meist gar nicht bewusst. Gerade mit der Nachschusspflicht können sie mehr als nur ihren Einsatz verlieren - und das schneller als im Kasino".
Kein Anleger kennt das Risiko?
Ist es tatsächlich so, dass sich kein Anleger des Risikos bewusst ist? Das ist kaum zu glauben. Jeder, der im Casino spielt, kennt das Risiko. Auch bei Sportwetten ist das Risiko bekannt. Und bei CFDs und Binären Optionen nicht?
Privatanleger können bereits seit den 90er Jahren mit CFDs handeln, und wenn der Gesetzgeber dieses Finanzprodukt wirklich hätte verbieten wollen, dann wäre es heute nicht mehr möglich, mit CFDs zu handeln. Auch hier zieht das Argument von Roegele nicht, dass es der Wertpapieraufsicht erst seit dem Jahr 2015 möglich sein soll, derartige Produkte zu verbieten. Außerdem stellen die meisten CFD-Broker ihre Anleger von der Nachschusspflicht frei. Außerdem hätte man auch Zertifikate verbieten müssen, denn diese haben weitaus größere Nachteile als CFDs.
Auch der Verweis auf die SNB hinkt. Wie schon zuvor erwähnt, ja, es haben viele Anleger in der Tat durch die Aufhebung des Mindestkurses Geld verloren. Zufällig haben andere Anleger dicke Gewinne eingefahren, wie zum Beispiel die UBS, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der SNB beauftragt wurde zur Unterstützung und wohl einen Informationsvorteil hatte. Da die USB im ersten Quartal 2015 einen gigantischen Fremdwährungsgewinn aufwies, liegt hier der Verdacht nahe, dass hier Gewinne auf Kosten der Anleger erwirtschaftet wurden.
Zufall oder Kalkulation?
Seit August verbietet Belgien den CFD-Anbietern für ihre Produkte zu werben. Ähnliches ist bekannt aus den Niederlanden und Frankreich. Warum das möglich ist? Im Jahr 2012 führte Frankreich die Finanztransaktionssteuer ein. Laut Medienberichten viel diese Steuer niedriger aus als erwartet, denn viele Privatanleger mieden die Steuer, indem sie mit CFDs handelten. Seit dem Jahr 2012 erhebt Frankreich nun auch eine Steuer auf Aktienkäufe von französischen Unternehmen, also rund 130 Aktien aktuell. Bereits im ersten Jahr nach der Steuereinführung ist das Volumen dieser Aktien mit rund 25 Prozent zurückgegangen.
Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass man nicht armen und unmündigen Anleger schützen möchte, sondern vielmehr an diesen verdienen möchte. Alle Finanzprodukte, die nicht direkt über die Börse laufen, wie zum Beispiel CFDs oder Binäre Optionen, werden von dieser Steuer nicht erfasst, weshalb die Länder vermutlich nach einer Lösung suchen, um doch noch daran zu verdienen. Gedeckt wird diese Geldgier durch Aussagen, dass man um die armen unwissenden Anleger besorgt sei.
Zufall war das Interview sicherlich nicht. Im Juni diesen Jahres sollte nämlich eine Entscheidung darüber fallen, ob die Transaktionssteuer in verschiedenen europäischen Ländern (auch Deutschland) eingeführt wird. Problematisch ist aber für die Länder, dass CFDs und Binäre Optionen Schlupflöcher sind und genau aus diesem Grund werden diese nun als gefährliche Finanzprodukte proklamiert.
Ja, selbstverständlich sind es hochspekulative und risikobehaftete Produkte, aber die Anleger sind nicht dumm und sie kennen das Risiko. Darüber hinaus wissen sie auch, dass sie mit dem erforderlichen Wissen und einer Strategie hohe Gewinne erzielen können.
Der Gesetzgeber sollte ehrlich sagen, dass es ihm um Steuern geht und nicht um den Schutz des unwissenden Anlegers. Kein Wunder, dass es in Deutschland eine gewisse Politik-Verdrossenheit gibt, wenn Verbraucher so dermaßen angeheuchelt werden.
Binärtalk mit Alexandra Latour lädt zur Diskussion ein
Alexandra Latour, erfolgreiche Autorin der beiden eBooks "Binäre Optionen: Das Basishandbuch für erfolgreiches Trading" und "Binäre Optionen: Das Arbeitshandbuch für erfolgreiches Trading" lädt jetzt zur Diskussion "Wie dumm sind Anleger wirklich" ein. Nach der kostenlosen Registrierung (http://forum.binaere-optionen-fuer-beginner.de/) kann sich jeder Diskussionsfreudige hieran beteiligen.
Hinter Texte mit Mehrwert steht die Autorin, Texterin und Onlineredakteurin Alexandra Latour. Seit dem Jahr 2009 ist sie freiberuflich Tätigkeit und hat bei zahlreichen Projekten die Onlineredaktion übernommen. Zudem gehört zu ihren Dienstleistungen das Erstellen von Fachartikeln, Webseitentexten, Blogeinträgen u.v.m.
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