München, 21.09.2016 Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München verfolgt die Entwicklung bei der Solvium Capital GmbH und vertritt geschädigte Anleger.
(firmenpresse) - Solvium Capitals Direktinvestments der Reihe „Solvium Protect“ sollten den Anlegern beim Produkt „Solvium Protect 6“ die Möglichkeit bieten, „am stetig wachsenden Containermarkt zu partizipieren und attraktive Renditen zu erzielen“. Die Anleger konnten Eigentümer einzelner Container werden, um die Container zunächst für drei, fünf oder sieben Jahre zu vermieten und anschließend an Solvium Capital zurück zu verkaufen. Es wurde mit einer Basismiete von 4,10 % p.a. sowie einem laufzeit- und erfolgsabhängigen Bonus von bis zu 1,65 % p.a. geworben. Die Basismiete und der Rückkaufpreis zum Laufzeitende wären durch Versicherungs- und Factoringlösungen abgesichert, so Solvium.
Nach übereinstimmenden Presseberichten u.a. von „fondstelegramm“, „Goldmann Morgenstern & Partner“ sowie dem „manager magazin“ ging Solvium wohl davon aus, als Versicherungspartner die Allianz Deutschland AG gefunden zu haben. Dies wurde jedoch bereits frühzeitig angezweifelt.
Als die Verantwortlichen der Allianz im Jahr 2013 hiervon Kenntnis erlangten, distanzierten sich diese allerdings von Solvium und teilten mit, dass kein gültiger Vertrag bestünde. Die Allianz erwirkte eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Dortmund (Aktenzeichen: 19 O 114/13), wonach dem Vertrieb von Protect 6 die Behauptung untersagt wurde, dass die Allianz als Sicherheitsgarant diene. Solvium wollte sich aber wohl nicht das starke Verkaufsargument nehmen lassen und ging in Berufung beim Oberlandesgericht Hamm. Die Berufung wurde mittlerweile von Solvium zurückgenommen, so dass das Urteil der ersten Instanz des Landgerichts Dortmund rechtskräftig wurde.
CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich liegt ein Beratungsdokument vor, in dem damit geworben wird, dass die Basismiete und der Rückkaufpreis zum Laufzeitende durch Versicherungs- und Factoringlösungen abgesichert wären.
Sofern gegenüber Anlegern mit einer tatsächlich nicht bestehenden Versicherung geworben worden ist, stehen den getäuschten Anlegern grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche zu. Diese Ansprüche sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er das Investment nicht getätigt. Der Anleger erhält also unter Anrechnung etwaig erhaltener Zahlungen sein investiertes Kapital gegen Übertragung des Investments zurück.
Im Fall der Kenntnis der Täuschung durch die Geschäftsleitung der Solvium Capital GmbH, stünden den getäuschten Anlegern grundsätzlich auch deliktische Schadensersatzansprüche zu.
Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de