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Anmoderationsvorschlag:
Gesundheit ist mit das Wichtigste, was wir haben. Zugegeben: wir
vergessen das gerne mal - bis es uns erwischt. Manchmal läuft es auch
richtig dumm und dann reichen ein paar einfache Arztbesuche, etwas
Ruhe und eine Handvoll Medikamente nicht mehr aus. In vielen Fällen
kann eine Reha sinnvoll sein, wobei die Deutsche Rentenversicherung
in der Regel die Kosten dafür übernimmt. Was viele dabei nicht
wissen: auch Kinder von gesetzlich Rentenversicherten können Anspruch
auf eine Reha haben. Helke Michael hat sich mal schlau gemacht.
Sprecherin: Sind Kinder krank, leiden die Eltern immer mit. Vor
allem dann, wenn sich eine Erkrankung ewig hinzieht. In besonders
hartnäckigen Fällen kann Kindern eine Reha zustehen. Konkret gilt das
...
O-Ton 1 (Dr. Dirk von der Heide, 0:14 Min.): "... bei Krankheiten,
die bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben können und die auch
noch Folgen für das spätere Berufsleben haben: Das betrifft zum
Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der inneren
Organe, psychische Erkrankungen und geht bis zu schwerem
Ãœbergewicht."
Sprecherin: Erklärt Dr. Dirk von der Heide von Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin. Dabei übernimmt die DRV nicht nur
die mit der Reha verbundenen Kosten für das jeweilige Kind, ...
O-Ton 2 (Dr. Dirk von der Heide, 0:16 Min): "..., gezahlt werden
können auch Kosten einer Begleitperson, also etwa eines Elternteiles,
wenn die Kinder unter 10 Jahre alt sind. In bestimmten Fällen können
wir auch die Kosten zahlen für eine Haushaltshilfe oder auch
Verdienstausfälle der Begleitperson können von der Rentenversicherung
erstattet werden."
Sprecherin: Während der in der Regel vier Wochen dauernden Reha
stehen natürlich die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund. In den
Einrichtungen gibt es...
O-Ton 3 (Dr. Dirk von der Heide, 0:16 Min): "... zum Beispiel
speziell geschultes Personal, also etwa Kinderärzte oder
Kinderpsychologen. Untergebracht werden die Kinder zusammen mit
anderen Kindern im gleichen Alter. Für Schulkinder gibt es dann auch
Überbrückungsunterricht in allen Hauptfächern - sie sollen ja nicht
zu weit im Unterrichtsstoff dann zurückfallen."
Sprecherin: Als Kind gilt hier übrigens grundsätzlich erstmal
jeder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Macht das Kind aber
beispielsweise gerade eine Ausbildung, kann der Anspruch bis zum 27.
Geburtstag bestehen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller
gesetzlich rentenversichert ist, das betreffende Kind selbst aber
nicht. Den Antrag zu stellen, ist dann ein Kinderspiel:
O-Ton 4 (Dr. Dirk von der Heide, 0:23 Min): "Die Formulare finden
Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder vor Ort
in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Dort
hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge. Wenn Sie weitere
Fragen haben: alle wichtigen Informationen zum Thema
Kinder-Rehabilitation bekommen Sie auch unter der kostenlosen
Service-Hotline
Null-Achthundert-Eintausend-Achtundvierzig-Null-Null."
Abmoderationsvorschlag:
Noch mal zum Mitschreiben: Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie
telefonisch unter der Service-Nummer 0800-1000-4800. Und wem das
jetzt zu schnell war, der schaut am besten einfach mal im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Hier gibt's nicht nur alle
wichtigen Infos, sondern auch gleich die richtigen Formulare.
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Dr. Dirk von der Heide
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