(ots) - Augen auf bei der Parkplatzsuche: Wer sein Auto
unter einem Kastanienbaum parkt, muss im Herbst damit rechnen, dass
die reifen Früchte auf sein Fahrzeug fallen. "Schäden durch Kastanien
sind meist nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt, sondern gelten
laut Rechtsprechung als allgemeines Lebensrisiko", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Autofahrern
deshalb, darauf zu achten, wo sie ihren Wagen abstellen. Für kleine
Dellen durch herabfallende Kastanien oder Eicheln können sie weder
private Baumbesitzer noch die Kommunen verantwortlich machen. Auch
Warnschilder sind nicht vorgeschrieben.
Da Früchte wie Kastanien und Eicheln meist ohne erkennbaren Grund
herunterfallen, sind entstandene Blechschäden in der
Teilkasko-Versicherung nicht gedeckt. Ausnahme: Wenn beispielsweise
ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 die Kastanien heruntergefegt
hat, kommt sie für die Reparaturkosten auf. Herrscht "normales"
Herbstwetter, kann es sich unter Umständen um einen Schaden für die
Vollkasko-Versicherung handeln - das hängt vom Einzelfall ab.
Autofahrer sollten jedoch bei der Schadenmeldung an Selbstbeteiligung
und Rückstufung denken.
Andere Regeln für herabfallende Äste
Andere Regeln gelten, wenn ein kompletter Ast abbricht. "Der
Besitzer eines Baumes ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor
Gefahren zu schützen", so R+V-Experte Walter. Das bedeutet: Wenn der
Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss er damit rechnen, dass er für
Schäden an parkenden Autos haften muss - weil er seiner
Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
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