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Welche Konsequenzen hat die Änderung der Erbschaftsteuern für Betriebsvermögen im Hinblick auf Wohnimmobilien, die als Renditeobjekt gehalten werden?

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Vor dem Hintergrund anstehenden Reform des Erbschaftsteuerrechtes stellen sich nun auch für den Personenkreis der Unternehmer wieder die klassischen Fragen, wie Erbschaft- und Schenkungssteuern bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation mit konventionellen Mitteln reduziert oder ganz vermieden werden können. Vielen Unternehmern ist bisher noch gar nicht bewusst, dass es auch konventionelle und sehr effiziente Mittel und Wege gibt, um die Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung auch bei mittleren und größeren Vermögen zu drücken oder ganz zu vermeiden.

(firmenpresse) - Auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes haben sich nun die Politiker zusammengerauft und in letzter Minute im Vermittlungsausschuss eine Reform der Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen beschlossen. Die für das Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung noch erforderliche Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gelten als Formsache. Vor dem Hintergrund der Ende September auslaufenden Frist des Bundesverfassungsgerichtes sind weitere Änderungen des gefundenen Kompromisses kaum umzusetzen. Auch deshalb ist von einem zeitnahen Inkrafttreten der Lösung auszugehen.

Für Unternehmer stellen sich nun schwierige erbschaftssteuerrechtliche Fragen im Hinblick auf Immobilien als Bestandteil ihres Privatvermögens: Nach der alten Regelung war es möglich, Immobilien und anderes Privatvermögen durch Einbringung in ein Betriebsvermögen ganz legal an der Erbschaftssteuer vorbei zu schleusen. Das war einer der wesentlichen Anknüpfungspunkte des Bundesverfassungsgerichtes, die alte Rechtslage zu kippen, weil daraus eine Ungleichbehandlung mit dem Privatvermögen resultiert. Insbesondere solche Immobilieneigentümer waren benachteiligt, die keine Unternehmer sind und daher ihre Immobilien nicht in ein Betriebsvermögen einbringen und damit vor der Erbschaftssteuer schützen konnten.

In der künftigen Regelung wird diese Ungleichbehandlung dadurch abgestellt, dass solche Immobilien auch dann wie Privatvermögen der Erbschaftssteuer unterworfen werden, wenn sie in das Betriebsvermögen eingebracht sind. Damit wird das Schlupfloch gestopft, als Renditeobjekte gehaltene Wohnimmobilien an der Steuer vorbei zu schleusen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich nun auch für den Personenkreis der Unternehmer wieder die klassischen Fragen, wie Erbschaft- und Schenkungsteuern bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation mit konventionellen Mitteln reduziert oder ganz vermieden werden können. Vielen Unternehmern ist bisher noch gar nicht bewusst, dass es auch konventionelle und hocheffiziente Mittel und Wege gibt, um die Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung auch bei mittleren und größeren Vermögen zu drücken oder ganz zu vermeiden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und eröffnen ein gewaltiges Einsparpotential. Dazu ist jedoch eine vorausschauende Planung der Erbfolge erforderlich. Darüber hinaus sind Schenkungen zu Lebzeiten als Gestaltungsmittel in die Überlegungen einzubeziehen.





Genau hier setzt der gerade erschienene Ratgeber „Immobilien steueroptimiert verschenken & vererben“ von Alexander Goldwein an. Er führt verständlich und fundiert in die erbrechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen ein und stellt die gesamte Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten vor, um Immobilien steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.

Alexander Goldwein ist Autor des Bestsellers „Steuerleitfaden für Immobilieninvestoren“ und diverser weiterer Ratgeber zu Kapitalanlagen in Wohnimmobilien.

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Datum: 23.09.2016 - 15:18 Uhr
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