(ots) -
Millionen Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können
widerrufen werden
Versicherte erhalten so neben Beitragszahlungen auch Zinsen zurück
Verbraucherportal lässt Verträge auf Fehler kostenlos prüfen und
kümmert sich um erfolgreichen Widerruf
Millionen Lebens- und Rentenversicherungen können widerrufen und
Beitragszahlungen samt Zinsen von Versicherungen zurückgefordert
werden. Darauf weist das Verbraucherportal helpcheck
(www.helpcheck.de) hin und fasst zusammen, was Versicherte wissen
müssen.
Worum geht es?
Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007
abgeschlossen wurden, kamen zumeist widerrechtlich zustande und
können rückabgewickelt werden. Das entschied letzthin der
Bundesgerichtshof. Grundlage für die Entscheidung waren fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung.
Wer ist betroffen?
Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung
zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder nur eine
unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann seinen Widerruf
nun geltend machen. Das gilt auch für Policen, die bereits gekündigt
worden oder ausgelaufen sind. Die Allianz geht von insgesamt 108
Millionen betroffenen Policen mit einem Volumen von 400 Milliarden
Euro aus.
Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Wer seine Versicherung widerruft, kündigt sie nicht. Rechtlich
gesehen hat dann nie ein Vertragsverhältnis bestanden, das gekündigt
werden könnte. Der Versicherte erhält nicht nur sämtliche
Beitragszahlungen zurück, sondern auch die Zinsen, die das
Versicherungsunternehmen mit dem Geld erwirtschaftet hat. Dieser
Betrag nennt sich Nutzungsentschädigung. Die Höhe der
Nutzungsentschädigung müssen dem Versicherungsunternehmen jedoch vor
Gericht nachgewiesen werden. Wer seine Lebensversicherung hingegen
kündigt, erhält nur einen kleinen Teil seiner Beitragszahlungen, den
sogenannten Rückkaufswert, nicht jedoch die Zinsen.
Wie lässt sich die Nutzungsentschädigung berechnen?
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist sehr komplex: Auf
Monatsbasis muss nachgewiesen werden, wie viel Rendite die
Versicherung mit dem Geld des Versicherten erwirtschaftet hat.
Hierfür ist nicht nur die Höhe der Einlagen des Versicherten zu
berücksichtigen, sondern weitere Faktoren wie die Nettorendite der
jeweiligen Versicherung.
An wen können sich Versicherte wenden?
Für eine erste Einschätzung können sich Betroffene sowohl an ihre
Anwälte wenden als auch an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert helpcheck dann mit
Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus und kann
unkompliziert sagen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung
besteht. "Darüber hinaus können uns Versicherte mit dem Widerruf
beauftragen", sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von
helpcheck. "Wir erledigen für den Betroffenen nicht nur den
Papierkram, sondern setzen den Anspruch auch vor Gericht mit
kooperierenden Anwaltskanzleien durch." Dabei gilt: Nur wenn
helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision von 25%
auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde
über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhält.
Weitere Informationen:https://www.helpcheck.de/haeufige-fragen.php
Ãœber helpcheck
helpcheck (www.helpcheck.de) ist ein Verbraucherportal, dass sich
auf den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert
hat. Mit Hilfe von kooperierenden Anwälten und automatisierten
Prozessen kann das Unternehmen schnell und unkompliziert Betroffenen
beim Widerruf sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche
helfen. Dabei gilt: Kein Erfolg, keine Kosten: Nur im Erfolgsfalls
erhält helpcheck eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. auf den
für den Kunden erzielten Mehrwert. helpcheck wurde von Peer Schulz
und Phil Sokowicz gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Pressekontakt:
Thomas Rosenwald
thomas.rosenwald(at)tonka-pr.com
+49.30.27595973.11