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Herzerkrankungen: Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft bei Wiedereinstieg in den Job / TÜV Rheinland: Maßnahmen müssen zum Arbeitsplatz und zur Person passen

ID: 1404960

(ots) - Jeden Tag erleiden rund 820 Menschen hierzulande
einen Herzinfarkt. Damit zählen Herzerkrankungen in Deutschland zu
den häufigsten Krankheiten. Der Weltherztag am 29. September zeigt
Möglichkeiten auf, wie Menschen vorsorgen können. Vor allem Rauchen,
Bluthochdruck und Übergewicht zählen zu den Risikofaktoren. Viele
Erkrankte stehen noch mitten im Berufsleben. Um sie bei ihrer
Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, sind Arbeitgeber
gesetzlich verpflichtet, Beschäftigten ein Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das gilt für Arbeitnehmer,
die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

BEM ist für den Arbeitnehmer freiwillig

Der Arbeitnehmer kann frei wählen, ob er ein
Eingliederungsmanagement in Anspruch nimmt. Stimmt er zu, berät er
gemeinsam mit dem Arbeitgeber und qualifizierten Fachleuten über
mögliche Maßnahmen. "Für jeden Betroffenen muss eine individuelle
Lösung gefunden werden, die seinen Möglichkeiten und den
Gegebenheiten am jeweiligen Arbeitsplatz entspricht", erklärt Kathrin
Böing, Bereichsleiterin Versorgungsmanagement bei TÜV Rheinland.
Oftmals ist eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll.
Herzinfarktpatienten müssen erst lernen, mit ihren
Leistungseinschränkungen umzugehen. "Oft ist nach einem Herzinfarkt
eine Umstellung der Lebensgewohnheiten unverzichtbar", so Kathrin
Böing. Dazu gehört viel Bewegung, gesunde Ernährung, Nikotinverzicht
und ein besseres Zeitmanagement, um Stress zu vermeiden.

Dienstleister unterstützen Arbeitgeber

Die BEM-Berater beraten auf Wunsch des erkrankten Mitarbeiters
schon während der akuten Behandlungsphase. Sie unterstützen
beispielsweise bei der Suche nach ambulanten Herzsportgruppen oder
Präventionskursen für Entspannungstechniken. Das BEM kann über einen




externen Dienstleister wie TÃœV Rheinland erfolgen, dieser unterliegt
dabei der Schweigepflicht. TÃœV Rheinland begleitet zurzeit das
Betriebliche Eingliederungsmanagement von mehr als 40 Unternehmen.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/bem bei TÃœV Rheinland



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Datum: 27.09.2016 - 10:00 Uhr
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