(ots) - 52 Prozent der in den ersten acht Monaten 2016
ausgeschriebenen Rabattvertragslose zielen auf einen exklusiven
Rabattvertrag mit nur einem einzigen Hersteller ab.
- Für den Großteil des Generikamarktes bestehen Rabattverträge.
- Die Krankenkassen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie für
einen Wirkstoff Rabattverträge exklusiv mit einem einzigen
Hersteller oder mit mehreren Unternehmen schließen.
- In den ersten acht Monaten setzen die Krankenkassen in 52
Prozent der ausgeschriebenen Rabattvertragslose auf
Rabattverträge mit ausschließlich einem einzigen Unternehmen.
Insight Health hat die in den ersten acht Monaten von den
Krankenkassen ausgeschriebenen Rabattvertragslose analysiert: Für 609
der ausgeschriebenen Fachlose war der Vertragsschluss mit zwei bis
drei Unternehmen - eine sogenannte Mehrfachvergabe - geplant. Bei 680
der ausgeschriebenen Fachlose setzen die Krankenkassen auf exklusive
Rabattverträge. Das sind 52 Prozent aller Fachlose, bei denen nur ein
Unternehmen pro Los mit der Versorgung der Patienten beauftragt
werden soll.*
Damit ist jeder zweite Rabattvertrag nicht gegen negative
Auswirkungen von Lieferengpässen auf die Patientenversorgung
abgesichert. Denn fällt ein exklusiver Rabattvertragspartner aus,
setzt dieser Lieferengpass oft eine Kaskade in Gang, die für die
Patienten wie auch die Partner der Lieferkette, Generikaunternehmen,
Apotheken und Großhändler, zu erheblichen Problemen und Mehraufwand
führt.
Die Mehrfachvergabe hat dagegen den Vorteil, dass bei
Lieferengpässen eines Herstellers die weiteren Rabattvertragspartner
einspringen und die Versorgung der Patienten übernehmen können. Der
Großhandel bleibt lieferfähig und die Apotheke kann die Patienten mit
Rabattvertragsprodukten versorgen - ohne den gesamten bürokratischen
Aufwand von Dokumentationspflichten und die drohenden Retaxationen
der Krankenkassen auf Grund von Lieferengpässen fürchten zu müssen.
Selbst die Krankenkassen profitieren von der Mehrfachvergabe: durch
eine sicherere Versorgung der Patienten und durch höhere
Umsetzungsquoten bei den Rabattverträgen.
Eine generelle Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen hat daher
Vorteile für den Patienten und alle an der Versorgung beteiligten
Stakeholder. Daher sollten Krankenkassen Generikarabattverträge
generell mit mehr als nur einem Unternehmen abschließen.
* Nicht in die Auswertung mit aufgenommen wurden Fachlose, bei
denen aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig erkennbar war,
mit wie vielen Unternehmen pro Fachlos Rabattverträge abgeschlossen
werden sollten und die sogenannten Open-House-Ausschreibungen.
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Bork Bretthauer
Geschäftsführer
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