(ots) - Die heutige Erklärung, dass der hessische
Wirtschaftsminister Verhandlungen mit den Akteuren der
Luftverkehrswirtschaft über Möglichkeiten des Lärmschutzes aufnehmen
will, wertet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
(BDL) als gutes Zeichen.
Gleichzeitig betont Matthias von Randow, BDL-Hauptgeschäftsführer:
"Die deutsche Luftverkehrswirtschaft lehnt die bisher bekannten Pläne
des Ministers für eine Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt
grundsätzlich ab." Und weiter: "Mit einer solchen Anordnung würde der
hessische Wirtschaftsminister der Investitionssicherheit am Standort
Deutschland einen schwarzen Tag und eine düstere Zukunft bescheren."
Aus Sicht des BDL wäre dies ein gravierender Eingriff in einen
geltenden Planfeststellungsbeschluss, in eine bestandskräftige
Genehmigung und darüber hinaus in die Kapazitätsentwicklung des
Frankfurter Flughafens. Das wäre ein schwerer Schlag gegen die
Investitionssicherheit am Wirtschaftsstandort Deutschland.
"Statt Wettbewerbsverzerrung und Bedrohung der
Investitionssicherheit wirbt die deutsche Luftverkehrswirtschaft für
gemeinsame Wege zu einer weiteren Reduktion des Fluglärms", betonte
von Randow." An erster Stelle steht dabei die Reduktion des Lärms an
der Quelle. Das erfordert massive Investitionen in neue Technik und
in die Erneuerung der Flugzeugflotten. Genau dafür aber brauchen
unsere Unternehmen Investitionssicherheit und fairen Wettbewerb." Der
BDL appelliert an die hessische Politik: "Lassen Sie uns die
Anstrengungen für Lärmreduktion und Lärmschutz fortführen und an
tauglichen Wegen gemeinsam arbeiten. Eingriffe in die Investitions-
und Planungssicherheit und weitere Betriebsbeschränkungen sind Gift
dafür". Aktiver Lärmschutz beginnt bei der Investition in neue und
leisere Flugzeuge und setzt sich in der Nutzung optimierter
Anflugverfahren und -routen fort. Bei der Bekämpfung unvermeidlichen
Lärms setzen Flughäfen und Fluglinien in Zusammenarbeit mit den
Anliegern bereits seit vielen Jahren auf effektive Mittel des
passiven Schallschutzes.
Wie das aktuelle Luftverkehrsgutachten der Bundesregierung
festgestellt hat, ist die deutsche Luftverkehrsbranche bereits heute
aufgrund wettbewerbsverzerrender politischer Alleingänge des
deutschen Gesetzgebers, vor allem bei der Luftverkehrsteuer, den
Luftsicherheitskosten, den Betriebsbeschränkungen und den
flugsicherungsfremden Lasten bei der Flugsicherung gegenüber
internationalen Konkurrenten erheblich benachteiligt. Schon jetzt
fallen Frankfurt und die deutschen Flughäfen gegenüber der
Entwicklung des weltweiten Luftverkehrs zurück. Regionale Alleingänge
wie Obergrenzen für Lärm verschärfen diese Situation erheblich.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über
200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutsch-land bei.
Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800 000 Menschen.
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