(ots) -
Die Studienzeit ist für die meisten jungen Menschen der erste
Schritt in die Unabhängigkeit. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch,
viele Dinge erstmals selbst zu organisieren - wie das Einschreiben an
der Uni, einen Mietvertrag einzugehen oder sich um die eigene
Krankenversicherung zu kümmern. Die Deutsche Vermögensberatung AG
(DVAG) erklärt die verschiedenen Möglichkeiten beim Thema
Krankenversicherung für Studenten.
Bei den Eltern mitversichert
Wer zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kostenlos bei
den Eltern familienversichert war, kann das bis zum 25. Geburtstag
bleiben - allerdings nur, wenn neben dem Studium nicht zu viel
gejobbt wird. Bis zu 415 Euro monatlich darf ein familienversicherter
Student verdienen, als Minijobber maximal 450 Euro (Stand 2016).
Einen lukrativen Semesterferienjob muss trotzdem keiner ausschlagen:
Der Lohn dafür gilt nicht als regelmäßiges Einkommen. Um ganz sicher
zu gehen, sollte man sich vor Jobbeginn bei der Krankenkasse seiner
Eltern informieren.
Eigenständig gesetzlich kranken- und pflegeversichert
Wer nebenbei mehr arbeiten will oder muss, beziehungsweise aus
Altersgründen nicht mehr bei den Eltern kostenlos familienversichert
sein kann, muss sich in der Regel über die sogenannte
Krankenversicherung der Studenten (KVdS) der gesetzlichen
Krankenversicherungen versichern. Der Grundbeitrag dafür liegt ab dem
Wintersemester 2016/17 einheitlich bei monatlich 66,33 Euro. Ergänzt
wird dieser Kostenpunkt um einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse
selbst bestimmen darf. Ab dem 26. Lebensjahr fallen auch die bislang
kostenlos familienversicherten Studenten unter diese studentische
Krankenversicherung.
Die DVAG-Experten raten, bei der Entscheidung für eine
Krankenkasse nicht nur die Beiträge, sondern auch die teils
unterschiedlichen Leistungen zu vergleichen. "Erhöht eine
Krankenkasse den Zusatzbeitrag später, tritt übrigens ein
Sonderkündigungsrecht in Kraft und man kann den Anbieter wechseln",
erklären die Vermögensberater. "Zudem kann man sich überlegen, ob
Sonderleistungen über eine private Zusatzversicherung gewünscht
sind."
Zu alt, zu lange studiert: "Freiwillig gesetzlich versichert"
Wer für das Studium länger braucht, fällt ab dem 30. Geburtstag
oder am Ende des 14. Fachsemesters aus dem Studententarif KVdS heraus
und ist für den Rest des Studiums "freiwillig gesetzlich versichert".
Das bedeutet, er muss sich nun für einen neuen Tarif der GKV
entscheiden, kann aber auch zu einer privaten Krankenversicherung
(PKV) wechseln. Umso sinnvoller ist es deshalb, auch noch einmal die
Angebote der Privatversicherungen zu prüfen.
Wahlfreiheit: Besser gleich privat versichern?
Generell gilt: Jeder Studienanfänger, also sowohl der über die
Eltern bislang privat versicherte als auch der bisher gesetzlich
versicherte, kann während der Einschreibung beziehungsweise binnen
drei Monaten danach entscheiden, ob er in der GKV oder der PKV
versichert sein möchte. Hierzu ist eine "Befreiung von der
Versicherungspflicht" nötig, durch die der Studierende nicht
automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet wird,
sondern frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung
wählen kann.
Die PKV bietet Studenten umfassende Leistungen und die
Möglichkeit, diese maßgeschneidert zu einem Studententarif
zusammenzustellen. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind
diese Vergünstigungen nicht so stark zeitlich begrenzt. Sie sind
meist von der Anzahl der Semester unabhängig und werden bis zu einem
Alter von 34 Jahren gewährt. Daneben profitieren privat versicherte
Studenten zum Beispiel von der freien Arztwahl und tragen die Kosten
für Medikamente und Hilfsmittel nicht selbst. Sogar Zahnersatz,
Sehhilfen oder die Heilpraktikerbehandlung werden meist von der
Versicherungsgesellschaft übernommen. Insbesondere in Anbetracht der
nur geringen Leistungen, die Kassenpatienten beim Zahnarztbesuch
geboten werden, sticht die PKV als Krankenversicherung für den
Student hervor.
Bei der Entscheidung über die eigene Krankenversicherung gilt es
also, Kosten und Leistungswünsche genau abzuwägen. Eine
professionelle Beratung durch einen Vermögensberater, der sich mit
beiden Varianten bestens auskennt, ist deshalb unbedingt zu
empfehlen.
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