Experten diskutiertenüber die Lage der Altersvorsorge beim 27. Heubeck Kolloquium in Köln
(firmenpresse) - Ein Jahr vor der Bundestagswahl werden erste Konturen der geplanten Rentenreform sichtbar. Kernstücke sind Verbesserungen beim steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und Zuschüsse für Geringverdiener sowie das neue "Sozialpartnermodell Betriebsrente". Über die Details herrscht zwar noch keine Klarheit, dennoch kristallisieren sich bereits einige Eckpunkte heraus. So könnten die Arbeitgeber künftig aus der Haftung für die Betriebsrenten entlassen werden, sie müssten dann nicht mehr für die Höhe der Leistungen, sondern nur noch für die Beiträge garantieren.
Allzu hohe Erwartungen sollten daran jedoch nicht geknüpft werden: "Wenn die reine Beitragszusage tatsächlich kommen sollte, dann sehr wahrscheinlich nur mit tariflicher Bindung und nicht im Rahmen von Betriebsvereinbarungen. Der Fürsorgegedanke in der betrieblichen Vorsorge wird nicht einfach beiseitegeschoben werden." sagte Dr. Richard Herrmann vor mehr als 200 Gästen auf dem 27. Heubeck Kolloquium gestern in Köln. Der Vorstand der Heubeck AG stellte zudem in Frage, ob die reine Beitragszusage tatsächlich den erhofften Durchbruch bringt. Schließlich sehe die Beitragszusage mit Mindestleistung bereits heute eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber vor. "Viel wichtiger wäre es, den steuerlichen Rahmen angemessen zu vergrößern. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge dazu, reichen bei weitem nicht aus." So soll der steuerliche Förderrahmen von derzeit 4% Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf 6,5% erhöht werden (sozialversicherungsfrei sollen weiterhin nur 4% sein). Dafür die bislang zusätzlich gewährten 1.800 Euro jedoch entfallen. "Eine Dotierung auf mindestens zweimal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze wäre allein deshalb erforderlich, um die zinsbedingten Einbußen bei den Betriebsrenten durch höhere Beitragsleistungen zu kompensieren und die wechselseitige Blockade der Entgeltumwandlung und der arbeitgeberfinanzierten bAV zu beseitigen." forderte Herrmann. Der Vorschlag der Gewerkschaften, für tarifvertragliche Regelungen noch einmal 2% steuerfrei zu gewähren, sei dagegen eine rechtlich fragwürdige Bevorzugung tariflicher Modelle.
Dr. Ulrich Kater dämpfte bei seinem Vortrag die Erwartungen der Zuhörer an ein baldiges Ende des Zinstiefs. "Die Notenbanken tun alles dafür, um die Inflationserwartungen aufrecht zu halten. Eine deflationäre Entwicklung soll um jeden Preis verhindert werden. Die Phase real negativer Zinsen wird noch eine ganze Weile andauern." sagte der Chefvolkswirt der DeKa Bank.
Auf dem alljährlichen Kolloquium informiert die Heubeck AG ihre Kunden über die wichtigsten aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Das 27. Heubeck Kolloquium fand am 27. September in Köln statt.
Die HEUBECK AG gehört zu den führenden unabhängigen Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. In den mehr als sechs Jahrzehnten ihres Bestehens hat sie ihren Ruf als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ausbauen und festigen können. Die von HEUBECK entwickelten und immer wieder aktualisierten "Richttafeln" sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Zu den Kunden der HEUBECK AG zählen zahlreiche Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen und berufsständische Versorgungswerke sowie Verbände und auch staatliche Institutionen.
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