PresseKat - Winkelmeier-Becker: Beim Cybergrooming muss schon der Versuch strafbar sein

Winkelmeier-Becker: Beim Cybergrooming muss schon der Versuch strafbar sein

ID: 1405930

(ots) - Der Schutz von Kindern kennt keine Kompromisse

Cybergrooming ist aktuell wieder in den Fokus der Öffentlichkeit
gerückt. Erwachsene, die sich im Internet als Kinder ausgeben, um
sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen sind ein
zunehmendes Problem. Die ARD sendet dazu heute einen Themenabend.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Beim Cybergrooming muss endlich auch der Versuch strafbar werden.
Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu
schützen. Dazu bedarf es endlich einer handfesten Sanktion. Das gilt
auch dann, wenn der Täter unbewusst nur mit einem erwachsenen
Lockvogel - etwa der Mutter des Kindes oder einem Polizisten -
chattet und die geplante Tat deshalb im Versuchsstadium
steckenbleibt. Wir haben kein Verständnis, dass Bundesjustizminister
Maas die Forderung, endlich auch den Versuch des Cybergroomings unter
Strafe zu stellen, bisher immer zurückgewiesen hat.

Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz "Zur Änderung des
Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum
Sexualstrafrecht" wurde die Strafbarkeit des sog. "Cybergroomings"
zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war
nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits
damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit. Dann wäre es
bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er
ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber
mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind
ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter
nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit
einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob
der Täter - wie beabsichtigt - in sexueller Absicht Kontakt zu einem




Kind aufnimmt, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät.
Bereits in diesem Stadium liegt ein strafwürdiges Verhalten vor, das
eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.

Nach Ansicht von Experten würde eine Versuchsstrafbarkeit die
Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die
Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern. Die
Folge wäre eine erheblich größere Abschreckung potentieller Täter.
Diesen präventiven Schutz dürfen wir unseren Kindern nicht verwehren.
Bundesjustizminister Maas muss deshalb endlich handeln."



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Datum: 28.09.2016 - 16:23 Uhr
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