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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
28.09.2016
Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das
Volumen beläuft sich auf bis zu 669.171 Aktien (das entspricht 1 %
des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft 190.003
Stück eigene Aktien (rund 0,28 % des derzeitigen Grundkapitals). Das
Programm beginnt am 04.10.2016 und endet am 09.12.2016.
Der Kaufpreis darf nicht mehr als 5 % über dem durchschnittlichen
Börsenkurs der dem jeweiligen Rückerwerb vorausgehenden drei
Börsentage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 10,30 betragen
(der größtmögliche, dem Programm zugewiesene Geldbetrag beträgt somit
rund EUR 6,9 Mio.). Der Rückkauf erfolgt über die Wiener Börse/XETRA
zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
Der Rückkauf erfolgt über ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut hat
seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der
Gesellschaft unabhängig von der Gesellschaft zu treffen und die in
Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 08.03.2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 werden
nachstehende Angaben veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der
03.06.2016.
2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
03.06.2016 gemäß § 82 Abs 8 BörseG.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 04.10.2016 und endet spätestens am
09.12.2016.
4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).
5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 669.171 Stückaktien, das entspricht 1
% des Grundkapitals, zurückzukaufen.
6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ
(i) 5 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf
vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse
(ii) EUR 10,30
Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00
7. Der Rückkauf erfolgt über die Wiener Börse zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG zulässigen Zweck.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der
Aktien der S IMMO AG.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die S IMMO AG wird die
Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002
(Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des
Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter
www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf erfüllen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4
und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002. Sie ist insbesondere kein
öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine
Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO
Aktien anzunehmen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
phone: +43 1 22795-1125
mobile: +43 664 818 07 09
e-mail: andreas.feuerstein(at)simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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A-1010 Wien
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Email: office(at)simmoag.at
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