(ots) - Wussten Sie schon? Jede/r, der eine
Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann Gesetzlicher Betreuer
werden!
Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die
für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können und damit einer
Betreuung bedürfen. Gerade Frauen, also Gesetzliche Betreuerinnen,
sind sehr gefragt und können dank der neuen berufsbegleitenden
Weiterbildung bei Campus Berlin innerhalb eines Jahres Betreuerinnen
werden. Jetzt im Sommer geht der erste Kurs zu Ende und viele
Teilnehmer/innen erzählen schon von einer Bereicherung ihres
Berufslebens, die diese Qualifikation mit sich bringe.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt
es nicht. Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörden verlangen
jedoch den Nachweis, dass der/die Bewerber/in über die erforderlichen
rechtlichen und psychiatrisch-psychologischen Grundlagen verfügt. In
der Weiterbildung bei Campus Berlin werden gerade diese Schwerpunkte
vermittelt, so dass alle Teilnehmer/innen zielgerichtet auf die
vielfältige Tätigkeit des "Gesetzlichen Berufsbetreuers" vorbereitet
werden. Und das alles in Teilzeit, neben dem Beruf.
Typische Krankheiten, die zur Notwendigkeit einer Betreuung führen
können, sind Demenz-Erkrankungen, psychiatrische Erkrankungen,
Suchtkrankheiten und geistige Behinderungen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird tendenziell mit
einer Erhöhung der Anzahl von Menschen, die einer Betreuung bedürfen,
ausgegangen. So hat jede/r, der/die sich für die Weiterbildung als
Gesetzliche/r Betreuer/in bei Campus entscheidet, sehr gute
Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten.
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Fachschule für Altenpflege
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