(ots) - Der menschenrechtspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, wirft dem Bundesinnenminister
im Interview mit dem ARD-Magazin MONITOR "Wortbruch" vor.
Hintergrund ist der Familiennachzug für syrische Kriegsflüchtlinge.
Laut Schwabe habe die SPD der Aussetzung des Familiennachzugs für
subsidiär Schutzbedürftige Anfang des Jahres nur zugestimmt, weil
Bundesinnenminister Thomas de Maizière versichert habe, dass deren
Zahl nicht ansteigen würde: "In der Situation war Herr de Maizière in
der SPD-Fraktion und hat uns eindeutig versichert [...], dass es
keine Veränderung der Anerkennungspraxis geben wird. Aus heutiger
Sicht war das ein Wortbruch", so Schwabe im MONITOR-Interview
(29.09.2016, 21.45 Uhr im Ersten).
Tatsächlich erhielten im August fast 70 Prozent der Syrer nur noch
subsidiären Schutz. Anfang des Jahres waren es knapp zwei Prozent.
Frank Schwabe fordert deshalb, den Familiennachzug gesetzlich wieder
zu ermöglichen.
Hintergrund: Mit dem Asylpaket II wurde der Familiennachzug für
subsidiär Schutzbedürftige für zwei Jahre ausgesetzt. Im Bundestag
bezeichnete de Maizière diesen Schritt zuvor als "notwendig", um eine
"Ãœberlastung der Aufnahmesysteme" zu verhindern. Seitdem stieg die
Zahl der subsidiär geschützten Syrer stetig an. All diese Flüchtlinge
können ihre Familien für die nächsten zwei Jahre nicht nach
Deutschland nachholen und damit in Sicherheit bringen. Zudem bedeutet
der subsidiäre Schutz, dass sich die Aufenthaltserlaubnis im
Vergleich zum Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention von drei
Jahren auf ein Jahr verringert.
Die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) steht im Widerspruch zur Haltung mehrerer
deutscher Verwaltungsgerichte. In ihren Urteilen heißt es, Syrern
drohe bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland unabhängig vom
ursprünglichen Fluchtgrund eine individuelle Verfolgung. Deswegen
stehe ihnen der volle Flüchtlingsschutz zu.
Eine Haltung, die von Völkerrechtlern geteilt wird. "Wir müssen
nach wie vor davon ausgehen, dass Syrer bei der Rückkehr von
politischer Verfolgung bedroht sind", sagt Nora Markard, Professorin
an der Universität Hamburg, gegenüber MONITOR. "Wenn das Bundesamt
trotzdem nur subsidiären Schutz gewährt und keinen Flüchtlingsstatus,
dann ist das natürlich ein Verstoß gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention", so Markard.
Redaktion: Nikolaus Steiner
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