PresseKat - OLG München: Kündigung von Altverträgen rechtens / Vorgehen der LBS Bayern erneut bestätigt

OLG München: Kündigung von Altverträgen rechtens / Vorgehen der LBS Bayern erneut bestätigt

ID: 1406209

(ots) - Das Oberlandesgericht München hat erneut die
Kündigung von Bausparverträgen bestätigt, die seit zehn Jahren
zuteilungsreif sind, bei denen aber kein Darlehen in Anspruch
genommen wurde. Das hat das Gericht nun in einem Fall der LBS Bayern
entschieden. Es gibt damit nach wie vor in erster und zweiter Instanz
ausschließlich Urteile zu Gunsten der LBS Bayern. Etwa 90 Prozent der
bundesweit ergangenen Gerichtsurteile haben ebenfalls die Kündigung
entsprechender Altverträge bestätigt.

In dem Fall hatte die LBS Bayern einen Bausparvertrag gekündigt,
der seit zehn Jahren zuteilungsreif war und bei dem kein
Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurde. Grundlage dafür ist das
Kündigungsrecht aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sinn dieser Vorschrift
ist es, Darlehensnehmer (in diesem Fall die Bausparkasse) vor
überlangen Bindungen an festgelegte Zinssätze zu schützen.



Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse(at)lbs-bayern.de

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Binaere Optionen Testsieger 2016: Option888 Zehn Jahre KfW-Studienkredit
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.09.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406209
Anzahl Zeichen: 1258

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG München: Kündigung von Altverträgen rechtens / Vorgehen der LBS Bayern erneut bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LBS Bayerische Landesbausparkasse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von LBS Bayerische Landesbausparkasse