(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat
untersucht, wie das Menschenrecht auf Bildung im deutschen
Schulsystem umgesetzt wird. Dafür wurden Studien zum Zugang zu
Bildung menschenrechtlich eingeordnet und die Schulgesetze aller
Bundesländer sowie die Bildungspläne von Bayern, Berlin/Brandenburg,
Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Hinblick auf
Diskriminierungsfreiheit analysiert.
Die Ergebnisse der Studie mit Empfehlungen an verschiedene Akteure
in Bund und Ländern liegen jetzt vor und werden am 29. September im
Rahmen einer gemeinsamen Tagung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte und des Wissenschaftszentrums Berlin für
Sozialforschung (WZB) in Berlin vorgestellt.
"In Deutschland wird zwar viel über Chancengleichheit in der
Bildung diskutiert. Doch fehlt es an einer menschenrechtlichen
Perspektive", schreiben die Autorinnen Mareike Niendorf und Sandra
Reitz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. "Wenn das deutsche
Schulsystem inklusiv und diskriminierungsfrei werden soll, so, wie es
Grundgesetz und Menschenrechte verlangen, muss sich Vieles im
Schulwesen ändern. Dies betrifft rechtliche Regelungen genauso wie
Bildungspläne, Unterrichtsmaterialien und das Schulgeschehen im
Alltag."
Das deutsche Schulsystem diskriminiere auf verschiedenste Weise,
so die Autorinnen. "Problematisch ist etwa, wenn Kindern mit
Behinderungen oder geflüchteten Kindern kein umfassender
Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule eingeräumt wird",
erläutert Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung
am Institut.
Aber auch jenseits solcher schwierigen Zugänge zu Schule treten
Diskriminierungen im Schulsystem auf. So hänge beispielsweise der
Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen nach wie vor eng mit deren
soziökonomischer Herkunft zusammen. "Der Aufbau eines transparenten
und menschenrechtsbasierten Monitorings für das deutsche Schulsystem
ist dringend notwendig. Die Menschenrechte verpflichten Deutschland,
Diskriminierungen abzubauen. Alle an Bildung beteiligten Akteure
sollten hierbei einbezogen werden", so Mareike Niendorf,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut.
Um Kinder und Jugendliche für Diskriminierung zu sensibilisieren,
empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte,
Unterrichtsmaterialien daraufhin zu überprüfen, ob sie stereotype
oder gar abwertende Bilder und Bezeichnungen hinsichtlich Geschlecht,
Herkunft, Alter, Behinderung, sexuelle Identität und Orientierung,
Hautfarbe sowie Religion und Weltanschauung vermitteln. So werde etwa
Migration überwiegend als Problemfall behandelt oder in
Biologiebüchern nicht über Trans- und Intersexualität gesprochen.
Zudem müssten Diskriminierung und Menschenrechte in Schulgesetzen,
Bildungsplänen und im alltäglichen Schulgeschehen häufiger
thematisiert werden. Es reiche nicht aus, bestimmte Begriffe zu
vermeiden, zusätzlich müssten auch die Geschichte der Begriffe und
vorhandene Diskriminierungsfaktoren und -risiken behandelt werden.
Nur so könnten Vorurteile reflektiert und überwunden werden.
"Diskriminierungen in der Bildung manifestieren sich
unterschiedlich. Durch umfassenden Diskriminierungsschutz wird das
Recht aller Kinder auf Bildung verwirklicht. So trägt die Schule dazu
bei, ein von Respekt getragenes Miteinander in einer vielfältigen
Gesellschaft zu sichern", machen die Autorinnen klar.
WEITERE INFORMATIONEN
Mareike Niendorf / Sandra Reitz (2016): Das Menschenrecht auf
Bildung im deutschen Schulsystem. Was zum Abbau von Diskriminierung
notwendig ist. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
http://ots.de/Jw5oG
Tagung "Diskriminierung im Bildungsbereich abbauen", 29.09.2016,
WZB, Berlin http://ots.de/mtA2K
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