(ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass er den Entwurf des
Klimaschutzplan 2050 des Bundesumweltministeriums als Grundlage für
die Diskussion der langfristigen Rahmenbedingungen des Klimaschutzes
im Verkehr begrüßt. Positiv ist aus Sicht der deutschen
Bioethanolwirtschaft, dass Technologieneutralität und
Innovationsoffenheit als Grundlagen für die Erreichung der
internationalen Klimaziele betont werden. Dietrich Klein,
Geschäftsführer des BDBe: "Die Annahme, dass Straßen- und
Schienenverkehr sowie Teile des Luft- und Schiffverkehrs weitgehend
auf Strom aus erneuerbaren Energien umgestellt werden könne, ist
jedoch vor dem Hintergrund der Energiereferenzprognose des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unrealistisch."
Kraftfahrzeugbestand in Deutschland bis 2030 und 2050
Nach dieser Energiereferenzprognose wird die Anzahl der
Elektroautos in Deutschland auf 2,8 Mio. im Jahr 2030 steigen. Dies
entspricht einem Anteil von ca. 6,4% am gesamten Kraftfahrzeugbestand
von prognostizierten 44 Mio. im Jahr 2030. Für das Jahr 2050 werden
9,8 Mio. Elektroautos, die 23% des Kraftfahrzeugbestands ausmachen,
vorausgesagt. Die Prognose enthält auch Daten zur Anzahl von
Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor auf Deutschlands
Straßen: Im Jahr 2030 sollen es 42 Mio. und im Jahr 2050 noch 33 Mio.
sein.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: "Daraus folgt, dass für
den Kraftfahrzeugbestand mit Benzin- und Dieselmotor noch mehrere
Jahrzehnte lang flüssige oder gasförmige Kraftstoffe mit einem
möglichst geringen Anteil fossiler Brennstoffe gebraucht werden."
Daher ist es aus seiner Sicht konsequent, wenn sich ein nationaler
Klimaschutzplan für das Jahr 2050 an der Energiereferenzprognose
orientiert, welche für das Jahr 2030 ein eindeutiges Zwischenziel
zugrunde legt, "und zwar einen Anteil von 20% erneuerbarer Energien
in allen Kraftstoffen."
Treibhausgasemissionen des Verkehrs müssen mehr Beachtung finden
Nach Auffassung des BDBe sollte ein nationaler Klimaschutzplan
2050 von realistischen Grundlagen und Prognosen ausgehen. Hierzu
zählt, dass für die notwendige Senkung der kraftstoffbedingten
Emissionen des Verkehrs eine Kombination von allen derzeit
verfügbaren und noch zu entwickelnden Maßnahmen erforderlich ist.
Dietrich Klein: "Die in Deutschland im Jahr 2015 eingeführte
Treibhausgasvermeidungspflicht für alle Kraftstoffe sollte als Kern
des Klimaschutzes im Verkehr konsequent ausgebaut werden. Die im
novellierten Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten und bis zum
Jahr 2020 stufenweise steigenden Quoten sollten deshalb schneller und
stärker angehoben werden." Aus Sicht des BDBe ist es vorteilhaft und
ausbaufähig, dass die Kosten der Treibhausgasminderung, d.h. die
Kosten pro vermiedene Tonne CO2, nun entscheidender Wettbewerbsfaktor
für den Einsatz von Biokraftstoffen geworden sind.
Dietrich Klein: "Die Effizienz von Bioethanol ist auf einen Wert
von 70% Treibhausgasminderung im Vergleich zu fossilem Kraftstoff im
Jahr 2015 gestiegen. Wegen dieser Effizienzsteigerung konnte jedoch
die Treibhausgasvermeidungspflicht von den Mineralölunternehmen zu
leicht, d.h. mit weniger Biokraftstoffen erfüllt werden. Im Jahr 2015
ist die Beimischung von Bioethanol zu fossilem Benzin und Biodiesel
zu fossilem Diesel um 8,6% gesunken. Daraus ergibt sich, dass mit
einer höheren Quote der Verbrauch fossiler Kraftstoffe hätte gesenkt
werden können."
Die deutsche Bioethanolwirtschaft schlägt daher vor, die Erfüllung
der Treibhausgasvermeidungs-Quote jährlich zu evaluieren. Auf dieser
Grundlage ließe sich das Inverkehrbringen fossiler Kraftstoffe
schrittweise begrenzen und das von der EU gesteckte Zwischenziel von
27% erneuerbarer Energien im Verkehr im Jahr 2030 leichter erreichen.
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