(ots) - Mit dem Webinar "Hausangebote unter der Lupe" ist
das neue Online-Veranstaltungsangebot des Bauherren-Schutzbund e.V.
am vergangenen Mittwoch (28.09.2016) erfolgreich gestartet. Private
Bauherren und Immobilienerwerber konnten sich bei der
Liveveranstaltung umfassend zum Thema informieren. Das Seminarkonzept
besteht aus zwei Elementen: ein etwa 20-minütiger Vortrag eines
BSB-Experten sowie im Anschluss ein Livechat, bei dem BSB-Experten
die individuellen Fragen der Teilnehmer direkt beantworten.
Der Expertenchat wurde rege genutzt. So war die Bau- und
Leistungsbeschreibung als wichtiger Bestandteil von Bauverträgen
Gegenstand mehrerer Fragen. Einer der Webinarteilnehmer war darin
über den Begriff "bauseits" gestolpert. Die Antwort lautete: Wenn
dieser Begriff im Zusammenhang mit einer Leistung auftauche, sei
diese nicht im Leistungsumfang des Anbieters enthalten. Will heißen -
Bauherr du musst es selbst erledigen, entweder durch die Vergabe an
andere Firmen oder durch Eigenleistung.
Ein anderer Teilnehmer merkte an, dass die oft recht umfangreichen
Beschreibungen für Baulaien schwer verständlich seien. Worauf man
besonders achten solle, wollte er wissen. Zunächst sei wichtig, so
die Antwort, die Bau- und Leistungsbeschreibungen als
Leistungsversprechen des Anbieters zu verstehen. Sie müsse immer
daraufhin überprüft werden, ob die dort beschriebenen Leistungen und
Ausstattungsstandards den eigenen Vorstellungen entsprächen. Wenn
nicht, müsse hart nachverhandelt werden. Weiter müsse der
Vertragsinhalt vollständig und korrekt beschrieben sein. Nur was
vereinbart sei, werde von der Firma auch geschuldet. Als Orientierung
hat der BSB einen Ratgeber "Prüfsteine zur Bau- und
Leistungsbeschreibung" veröffentlicht, der auf der BSB-Internetseite
verfügbar ist. Die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung wie
auch die rechtliche Vertragsprüfung gehören zu den Kernangeboten des
BSB, die vor Vertragsabschluss unbedingt genutzt werden sollten.
Nachgefragt wurde auch zum Thema Zahlung nach Baufortschritt. Auf
dieses Grundprinzip im Zahlungsplan war im Expertenvortrag verwiesen
worden. Ob es Tipps gebe, wie die Einhaltung dieser Regel in
Zahlungsplänen überprüft werden könne, wollte ein Teilnehmer wissen.
Wichtig sei, so der BSB-Experte, dass der geforderten Zahlung immer
eine erbrachte Leistung der Firma gegenüber stehe. Einer verlangte
Abschlagzahlung beispielsweise "mit Vertragsabschluss" oder "vor
Beginn der Dachdeckerarbeiten", wie es in manchen Zahlungsplänen zu
lesen sei, solle nicht zugestimmt werden. Die Höhe der
Abschlagszahlungen müsse etwa dem Wertzuwachs durch die Bauleistung
auf der Baustelle entsprechen. Eine ganz grobe Faustregel zur
Orientierung laute: Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich
Richten des Dachstuhles solle nicht schon wesentlich mehr als 50
Prozent des Vertragspreises gezahlt sein.
Das Fazit der Teilnehmer zum Webinar fiel positiv aus. Die
nächsten Webinartermine stehen bereits fest.
Am 19.10.2016 - 19:00 Uhr ist die "Baubegleitende
Qualitätskontrolle als Frühwarnsystem am Bau" Thema.
Am 23.11.2016 - 19:00 Uhr ist ein "Rechts ABC - Erwerb von
Wohneigentum" Gegenstand des BSB-Onlineangebotes.
Weitere Informationen zum Onlineangebot und Anmeldemöglichkeit
unter www.bsb-ev.de.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Pressekontakt:
Claudia Metzke
Presse- und Medienreferentin
Bauherren-Schutzbund e.V.
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