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Wenn gelegentlich mal verschossene Fußbälle von einem Sportplatz
auf einem Nachbargrundstück landen, dann muss das ein
Immobilienbesitzer hinnehmen. Aber wie bei allen sonstigen Dingen im
Leben gibt es auch hier eine Zumutbarkeitsgrenze. Die sah ein
Grundstückseigentümer überschritten, als er nach seiner eigenen,
langfristigen Zählung im Jahresdurchschnitt 134 Bälle aufsammeln
musste. Er empfand das als erhebliche Störung. Diese Menge erschien
nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dem
zuständigen Oberlandesgericht zu viel, das der Eigentümer
eingeschaltet hatte. Einen Ball pro Woche bezeichnete der Zivilsenat
als einen erträglichen Durchschnittswert. Dafür musste der Betreiber
des Platzes sorgen, sonst drohte ein Ordnungsgeld. Allerdings war
ohnehin geplant, ein höheres Ballfangnetz anzuschaffen, das die Zahl
der verirrten Geschosse dann noch weiter reduzieren könne.
(Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 12 U
184/14)
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