(ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr
2015 rund 129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des
Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig
als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Hier gab
es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24 200
Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht
ausgeschlossen werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In rund 43
200 Fällen(+ 4,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem
Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer
Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen
(41 300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer
Hilfebedarf festgestellt (- 1,0 %).
Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung
auf (63,7 %). In 27,0 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische
Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1 %) wiesen die
Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für
sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung
festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für
Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren
zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen.
Beinahe jedes vierte Kind (23,4 %), für das ein Verfahren
durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (19,4 %) der
Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren
mit 22,1 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die
Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren
hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren,
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das
Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar
bei 21,7 % der Verfahren. Bei 12,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn,
bei 12,4 % kamen die Hinweise von Schulen oder
Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9 %)
erhielten die Jugendämter anonym.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Dorothee von Wahl, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
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