(ots) - INTER Versicherungsverein aG übernimmt
Holdingfunktion - Keine Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse
Die INTER Versicherungsgruppe gibt sich eine neue,
zukunftsweisende Konzernstruktur: Künftig wird das
Krankenversicherungsgeschäft in einer weiteren Tochtergesellschaft,
der INTER Krankenversicherung AG, betrieben. Der an der Konzernspitze
stehende Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besteht unter dem
neuen Namen "INTER Versicherungsverein aG" unverändert fort und wird
im Wesentlichen eine Holdingfunktion wahrnehmen.
"Die Neuordnung der Gruppe ermöglicht es, schneller und flexibler
auf künftige gesetzliche Anforderungen an die Kapitalausstattung von
Versicherungsunternehmen zu reagieren", begründet
INTER-Vorstandssprecher Matthias Kreibich die Optimierung. "Der
gesamte Krankenversicherungsbestand sowie der Geschäftsbetrieb der
INTER Krankenversicherung aG wurden nach Prüfung und Genehmigung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die
INTER Krankenversicherung AG übertragen. Auf unsere rund 1.000
Arbeitnehmer hat die Änderung der Konzernstruktur keine Auswirkungen.
Alle Arbeitsverhältnisse werden zu unveränderten Bedingungen durch
die INTER Krankenversicherung AG fortgesetzt."
Die INTER Krankenversicherung aG betrieb bisher das
Krankenversicherungsgeschäft und war zugleich die Konzernspitze der
INTER Versicherungsgruppe, zu der die INTER Lebensversicherung AG,
die INTER Allgemeine Versicherung AG sowie weitere Beteiligungen
gehören.
In der neuen Konzernstruktur wird das operative
Krankenversicherungsgeschäft von den Aufgaben der
Konzernobergesellschaft getrennt, das aufsichtsrechtliche Prinzip der
Spartentrennung verstärkt und die versicherungstechnischen Risiken
jeder Sparte ausschließlich in der jeweiligen Gesellschaft gesteuert.
Ãœber die Holdingrolle des INTER Versicherungsverein aG erfolgt unter
anderem das Beteiligungsmanagement ohne unmittelbare Auswirkungen für
die Versicherungsnehmer der verschiedenen Spartengesellschaften. Die
Rechte der Versicherten sowie der Mitgliedschaften im
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die satzungsgemäß auch nach
der Änderung der Gruppenstruktur fortbestehen, bleiben von der
Veränderung der Konzernstruktur unberührt."
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