(ots) - Anstieg erschreckend - Hintergrund muss geklärt
werden
Am heutigen Mittwoch hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum
Anstieg der Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls
im Jahr 2015 veröffentlicht. Dazu erklärt der familienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Der Anstieg der im Jahr 2015 vom Jugendamt betriebenen Verfahren
ist erschreckend. Insbesondere die Zunahme von 11,7 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr, bei der das Jugendamt eine akute
Kindeswohlgefährdung festgestellt hat, sollte für uns alarmieren.
Verantwortungsbewusste Kinder- und Jugendpolitiker müssen diese
Zahlen hinterfragen. Fragwürdig ist zum Beispiel, warum in Fällen, in
denen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, trotzdem über
1.600 Kinder aus den Familien genommen wurden. Auffallend ist auch
die geringe Kontrolle der jugendamtlichen Entscheidungen durch die
Familiengerichte. So rief das Jugendamt in 129.485 Fällen insgesamt
nur 10.504 Mal das Familiengericht an. Sogar bei Fremdunterbringung
der Kinder werden die Familiengerichte offensichtlich nicht
regelmäßig eingebunden. Bei 20.806 akut gefährdeten Kindern, von
denen 9.573 außerhalb der Familie untergebracht wurden, gab es
insgesamt nur 6.279 Anrufungen des Familiengerichts.
Wenn wir die richtigen Schlüsse aus der Statistik ziehen wollen,
müssen wir genau hinschauen. Ansonsten läuft die Politik Gefahr,
falsche Antworten zu geben. Schnellschüsse aber, die zur Konsequenz
haben, dass Kinder zu spät oder aber auch zu schnell aus Familien
genommen werden, sind gefährlich.
Bevor sich die Politik mit Forderungen überbietet, muss sie
verstehen, woher diese Zunahme kommt. So ist zu fragen: Sind die
Jugendämter vorsichtiger geworden und greifen schneller ein? Sind die
Kinderschutz-Radare und Netzwerke besser geworden? Oder werden die
Kinder in unserer Gesellschaft heute mehr als früher vernachlässigt
und misshandelt?"
Hintergrund:
Die Jugendämter haben im vergangenen Jahr 129.485 Verfahren
eröffnet, um festzustellen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In
84.500 von diesen wurde die Gefährdung des Kindeswohls nicht
bestätigt. In 20.800 Verfahren wurde eine Gefährdung als akut
eingeschätzt und in 24.200 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes
nicht ausgeschlossen werden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 11,7
Prozent mehr akute und 7,9 Prozent mehr latente
Gefährdungseinschätzungen - die meisten davon aufgrund von
Vernachlässigungen.
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