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Hohe Diesel-Abgasbelastung: Deutsche Umwelthilfe aktiviert Klage gegen die Landeshauptstadt Mainz und will gerichtlich Diesel-Fahrverbote durchsetzen

ID: 1408313

(ots) - DUH bedauert Scheitern der außergerichtlichen
Verhandlungen - Mainzer Stadtregierung spielt zu Lasten der
Gesundheit seiner Bürger auf Zeit und verweigert wirksame Maßnahmen
gegen das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch ist zuversichtlich, dass in der
Landeshauptstadt Mainz ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur
Einhaltung der geltenden Grenzwerte gelten werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt ihre Klage gegen die
Landeshauptstadt Mainz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wieder
auf, um wirksame Maßnahmen gegen die anhaltend hohe Luftbelastung in
Mainz gerichtlich zu erwirken und insbesondere Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge in Mainz durchzusetzen. Der seit 2010 verbindlich
geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg NO2/m³ im
Jahresdurchschnitt wird an den Messstellen Große Langgasse,
Parcusstraße und Rheinallee weiterhin erheblich überschritten. Die
Herkunft dieses gefährlichen Atemgiftes ist zu 87 Prozent dem
Straßenverkehr und insbesondere den dieselbetriebenen Fahrzeugen
zuzuschreiben.

Die DUH hatte bereits im November 2011 Klage gegen das Land
Rheinland-Pfalz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 in Mainz
eingereicht. Zwei Jahre später - im Dezember 2013 - hat sich die DUH
bereit erklärt, mit der Stadt außergerichtlich zu einer Lösung zu
kommen. Sie beantragte damals, das Verwaltungsgerichtsverfahren bis
auf weiteres ruhen zu lassen. Die Stadt Mainz sollte unter anderem
Messungen in Auftrag geben, die verkehrsbezogenen Hauptemittenten
identifizieren und geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Einhaltung
der Grenzwerte ergreifen. Knapp drei Jahre später werden die
NO2-Grenzwerte in Mainz weiterhin überschritten. Auch hat die Stadt
keine Maßnahmen ergriffen, welche die Schadstoffbelastung kurzfristig




senken werden. Aus diesem Grund hat sich die DUH entschlossen, das
Verfahren wieder aufzunehmen und eine möglichst rasche gerichtliche
Entscheidung zu erreichen.

Erst im Juni 2016 wurden die ursprünglich bereits für 2014
vereinbarten abschließenden Stickstoffdioxid-Messungen durch die
Universität Heidelberg von der Stadt vorgelegt. Diese Messungen
zeigen, dass alleine die Diesel-Pkw für mehr als 60 Prozent an der
von Fahrzeugen verursachten Konzentration in der Parcusstraße
verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Belastung wird allein
von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht, 15 Prozent durch
Transporter und Lkw.

"Die Mainzer Stadtregierung verweigert nun seit sechs Jahren ihren
Bürgern das Recht auf 'Saubere Luft' und verstößt damit gegen Artikel
2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Unseren Versuch, außergerichtlich zu wirksamen
Maßnahmen zu kommen, müssen wir nach knapp drei Jahren als endgültig
gescheitert erklären. Wir akzeptieren nicht länger, dass Mainz auf
Zeit spielt und die freie Fahrt für Dieselstinker höher bewertet als
die Gesundheit seiner Bürger. Wir hoffen nun auf eine schnelle
Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und gehen spätestens ab
2018 von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der
rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus", erklärt Jürgen Resch,
DUH-Bundesgeschäftsführer.

Remo Klinger, Rechtsanwalt aus der Kanzlei Geulen & Klinger, der
die DUH seit elf Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt,
unterstreicht: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.
September 2016 hat gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen für
Beschränkungen des Fahrens mit Dieselautos längst bestehen. Wenn der
Stadt keine anderen Maßnahmen einfallen, mit denen der Grenzwert
endlich eingehalten werden kann, werden wir auf
Zufahrtsbeschränkungen für Dieselautos auch im Verfahren gegen Mainz
bestehen."

Hintergrundmaterial: Alle Verfahren der DUH zur Luftreinhaltung in
deutschen Städten: http://l.duh.de/p161005d

Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016:
http://l.duh.de/p161005d



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger,
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0308847280, 01712435458,
klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen,
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Laura Holzäpfel
030 2400867-20,
presse(at)duh.de,
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Datum: 05.10.2016 - 10:37 Uhr
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