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Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders
wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in
Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße
queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im
Auge behalten und bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maß, wenn
am Straßenrand auch noch das dreieckige Straßenschild mit einem
springenden Reh zu sehen ist. In der Vielzahl der Fälle taucht das
Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der
Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.
Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch,
sofort abzublenden und zu hupen.
Jedes Jahr ereignen sich rund 240.000 Wildunfälle in Deutschland,
wobei ein Schaden, so die HUK-COBURG, im Durchschnitt mehr als 2.300
Euro kostet. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren
jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die
Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer
Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine
Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener
Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der
Vollkasko aus.
Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten,
Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern
und die Polizei verständigen. - In den meisten Bundesländern ist der
Anruf ohnehin obligatorisch. - Die Beamten informieren den
Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung
über den Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer,
sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug
mit einem Tier - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase -
direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und
verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst
ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko
zahlt in solch einem Fall. Allerdings muss der Fahrer nachweisen,
dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen
größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung
muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein,
Reh oder Hirsch vermieden haben.
Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne
Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine
Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die
durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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